Landesverordnung zur Umsetzung der Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege Vom 22. Mai 2019
§ 12 Verordnungsermächtigung
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung Teil 1 dieser Verordnung zu ergänzen oder zu verändern.