§ 10*
In-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der §§ 8 und 9 am 1. November 1978 in Kraft.
(2) § 9 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(3) § 8 tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt treten die für die Beglaubigungsbefugnis der Ortsgerichtsvorsteher geltenden Vorschriften dieses Gesetzes außer Kraft.
Fußnoten