Anlage 1
(zu § 6 Abs. 1 Satz 1)
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Name und Ort der Schule / des Kollegs
Bescheinigung
Vor- und Zuname .............................................................. | | | |
geb. am ...........................in ........................................ | | | |
wohnhaft in................................................................... | | | |
ist von unserer Schule / unserem Kolleg nach dem Besuch der Jahrgangsstufe.......der gymnasialen Oberstufe | | | |
am .............................. abgegangen. | | | |
Sie/Er hat in den Halbjahren ........... und .........../im Halbjahr 12/2 und in Jahrgangsstufe 13 / im ........... und | | | |
........... Halbjahr an den nachstehend aufgeführten Kursen teilgenommen und dabei folgende Leistungen erbracht: | | | |
| Erzielte Punkte in | | |
Fächer | ... Halbjahr....... | .... Halbjahr......./ Jahrgangsstufe 13 | |
Leistungskurse (2 Fächer) (2-fache Wertung) | | | |
Kurse (1-fache Wertung) | | | |
Die erzielten Punkte ergeben eine Gesamtpunktzahl von .................Punkten | | | |
und entsprechen damit der Durchschnittsnote ................. | | | |
Diese Bescheinigung gilt nach § 7 der Landesverordnung über den Erwerb der Fachhochschulreife nach § 65 Abs. 3 des Hochschulgesetzes vom 26. Mai 2011 (GVBl. S. 156) in der jeweils geltenden Fassung für den Zugang zu einem Studium an einer Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz oder an einer staatlich anerkannten Fachhochschule in freier Trägerschaft in Rheinland-Pfalz in Verbindung mit dem von unserer Schule/unserem Kolleg ausgestellten Abgangszeugnis vom .................... und dem Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Praktikums, eines abgeleisteten freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, eines abgeleisteten Bundesfreiwilligendienstes oder einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung als eine der Fachhochschulreife gleichwertige Berechtigung. Sie wird als Nachweis für den Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) in den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - anerkannt. Der Nachweis einer fachpraktischen Vorbildung für die Zulassung zum Studium an einer Fachhochschule in diesen Ländern richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen | | | |
................., den............... (Siegel der Schule / des Kollegs) | | |
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| ...................................... (Schulleiterin/Schulleiter/Kollegleiterin/Kollegleiter) | | |
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Fußnoten