§ 8
Durchschnittsnote
Im Zeugnis der Fachhochschulreife wird eine Durchschnittsnote ausgewiesen. Die Durchschnittsnote wird auf eine Stelle hinter dem Komma als arithmetisches Mittel aus den Endnoten der Fächer dieses Zeugnisses ohne Berücksichtigung der Note des zusatzqualifizierenden Fachs ermittelt, wobei nicht gerundet wird.