- 1
die Festsetzung und die Anordnung der Auszahlung
- 1.1
des Altersteilzeitzuschlags,
- 1.2
der Amtszulagen,
- 1.3
der Anwärterbezüge und Unterhaltsbeihilfen,
- 1.4
des Aufstockungsbetrags bei begrenzter Dienstfähigkeit,
- 1.5
der Ausgleichs- und Überleitungszulagen,
- 1.6
der Ausgleichsbezüge nach § 11 a des Soldatenversorgungsgesetzes,
- 1.7
des Familienzuschlags, einschließlich der Entscheidung nach § 41 Abs. 6 Satz 4 LBesG,
- 1.8
der gesetzlichen vermögenswirksamen Leistungen,
- 1.9
des Grundgehalts - mit Ausnahme der Entscheidung über die Stufenfestsetzung nach § 29 Abs. 2 LBesG -,
- 1.10
des Kaufkraftausgleichs,
- 1.11
(gestrichen)
- 1.12
des Unterhaltsbeitrags nach dem Landesdisziplinargesetz,
- 1.13
des Zuschusses nach § 5 a der Mutterschutzverordnung,
- 1.14
der Erstattungsbeträge zu den Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen nach § 19 e der Urlaubsverordnung,
- 2
die Festsetzung und die Anordnung der Auszahlung, wenn die Anspruchsvoraussetzungen - und soweit erforderlich die betragsmäßige Höhe - von der jeweils zuständigen Dienststelle festgestellt sind,
- 2.1
der Aufwandsentschädigungen,
- 2.2
der Auslandsdienstbezüge,
- 2.3
der Dienstkleidungszuschüsse,
- 2.4
der Erschwerniszulagen,
- 2.5
der finanziellen Abgeltung von Erholungsurlaub,
- 2.6
der Lehrvergütung für Professoren,
- 2.7
der Mehrarbeitsvergütung,
- 2.8
des Mutterschaftsgeldes nach § 11 a der Mutterschutzverordnung,
- 2.9
der Prämien und Zulagen für besondere Leistungen,
- 2.10
des Sonderzuschlags nach § 45 LBesG,
- 2.11
der Stellenzulagen,
- 2.12
der Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter,
- 2.13
der Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst,
- 2.14
der Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes,
- 2.15.
der Zulage für Professoren, die zugleich ein Richteramt ausüben,
- 2.16
der Zuschüsse zum Grundgehalt der Professoren.