§ 9
Bauunterlagen für den Bauvorbescheid
(1) Dem Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids nach
§ 72 LBauO
sind die Bauunterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
(2)
§ 1 Abs. 2 bis 5
gilt entsprechend.