- 1.
das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht, das Wahlrecht, das Parteienrecht, die Volksbegehren, die Volksentscheide,
- 2.
das allgemeine öffentliche Dienstrecht,
- 3.
die Organisation der staatlichen Verwaltung sowie die Verwaltungsmodernisierung,
- 4.
Grundsatzfragen der Beamtenausbildung und der beruflichen Bildung für den öffentlichen Dienst,
- 5.
die allgemeine und IT-orientierte Fortbildung,
- 6.
die zentrale Steuerung von eGovernment und der IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung einschließlich der Finanzierung sowie die Breitbandinfrastruktur,
- 7.
die Telekommunikationsanlage und die Telefonzentrale der Landesregierung,
- 8.
den Datenschutz, das Recht der Informationsfreiheit mit Ausnahme des Umweltinformationsrechts,
- 9.
das Kommunalrecht, die kommunale Entwicklung,
- 10.
die Dorferneuerung, die Dorfverschönerung (gemeinsam mit dem für die Angelegenheiten der Landwirtschaft zuständigen Ministerium),
- 11.
die Förderung von Konversionsmaßnahmen im kommunalen Bereich sowie die Konversion der Flughäfen,
- 12.
die sonstigen Infrastrukturmaßnahmen,
- 13.
die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die Polizei, den Verfassungsschutz,
- 14.
das Waffenrecht,
- 15.
das Melde-, Pass- und Personalausweisrecht, das Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht,
- 16.
das Wehrwesen, die zivile Verteidigung, den Brand- und Katastrophenschutz, das Rettungswesen,
- 17.
das Sammlungswesen,
- 18.
das Glücksspielwesen und das Lotteriewesen, soweit nicht die Zuständigkeit des Ministeriums der Finanzen gegeben ist, das Spielbankenrecht,
- 19.
das Sonn- und Feiertagsrecht,
- 20.
das Versammlungsrecht,
- 21.
das Vereinsrecht,
- 22.
die Sport- und Freizeitpolitik, die Sportförderung,
- 23.
das Vermessungs- und Katasterwesen,
- 24.
die Bodenordnung und die Wertermittlung nach dem Baugesetzbuch,
- 25.
die Entwicklungszusammenarbeit (Partnerschaft mit Ruanda),
- 26.
die Statistikangelegenheiten,
- 27.
die Angelegenheiten der Stiftungen,
- 28.
das öffentliche Versicherungswesen,
- 29.
die Raumordnung und die Landesplanung.