§ 3
Aufnahmevoraussetzungen
der dualen Berufsoberschule
Aufnahmevoraussetzungen sind der qualifizierte Sekundarabschluss I und der Abschluss
- 1.
einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung
- a)
nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder
- b)
nach Landes- oder sonstigem Bundesrecht oder
- 2.
einer Ausbildung in einem Beamtenverhältnis, die mindestens die Befähigung für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt vermittelt oder
- 3.
einer mindestens zweijährigen Fachschule nach § 11 Abs. 7 Satz 6 SchulG.
Soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, ist zusätzlich der Abschluss der Berufsschule erforderlich.