§ 106
Weiterbildung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz
Das
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Rheinland-Pfalz
vom 8. Oktober 2013 (GVBl. S. 359, BS 806-4) in der jeweils geltenden Fassung findet mit Ausnahme seines
§ 17
auf die Weiterbildung nach diesem Gesetz keine Anwendung.
Fußnoten