Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 89: Die Bestimmung betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 7. Dezember 1950. Das Landeswahlgesetz in der Fassung vom 24. November 2004 gilt ab 27. Oktober 2004.