Besoldungsgruppe B 4
Direktorin, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
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als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer, sofern die Einrichtung einer Geschäftsführung mit drei Personen aufgrund der Größe des Versicherungsträgers gesetzlich zulässig ist, der Versicherungsträger hiervon aber absieht -
Direktorin, Direktor der Generaldirektion Kulturelles Erbe
Erste Direktorin, Erster Direktor bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
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als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer3) -
Generaldirektorin, Generaldirektor des Römisch-Germanischen Zentralmuseums in Mainz
Inspekteurin, Inspekteur der Polizei
Leitende Ministerialrätin, Leitender Ministerialrat
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bei einer obersten Landesbehörde
als Leiterin oder Leiter einer Abteilung1),
als Leiterin oder Leiter einer Unterabteilung oder als Leiterin oder Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe von Referaten unter einer in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Beamtin oder einem in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Beamten2),
als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter einer in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Beamtin oder eines in Besoldungsgruppe B 7 eingestuften Beamten, soweit keine Unterabteilungsleiterin oder kein Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiterin oder Gruppenleiter vorhanden ist2) -
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Finanzen
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Umwelt
Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Präsidentin, Präsident des Landesuntersuchungsamtes
Fußnoten