Besoldungsgruppe B 2
Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor
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als Leiterin oder Leiter einer großen und bedeutenden Abteilung bei einer Mittel- oder Oberbehörde,
bei einer sonstigen Dienststelle oder Einrichtung, wenn deren Leiterin oder Leiter mindestens in Besoldungsgruppe B 5 eingestuft ist -
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als Leiterin oder Leiter einer großen und bedeutsamen Gruppe beim Landesamt für Steuern 4) -
Direktorin, Direktor der Zentralstelle der Forstverwaltung
Direktorin, Direktor des Landeshauptarchivs Koblenz
Direktorin, Direktor des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz
Fachbereichsleiterin, Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen3)
Leitende Medizinaldirektorin, Leitender Medizinaldirektor
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bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz als Leiterin oder Leiter des ärztlichen Dienstes -
Ministerialrätin, Ministerialrat1) 2)
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bei einer obersten Landesbehörde -
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamts für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz
Fußnoten