(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 14 in Kraft tritt, wird vom Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntgegeben.
§ 3 Abs. 1: Verkündet am 3. 3. 1971