Besoldungsgruppe A 16
Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor
Abteilungsdirektorin, Abteilungsdirektor
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als die ständige Vertreterin oder der ständige Vertreter des Direktors des Pädagogischen Landesinstituts Rheinland-Pfalz -
Chefärztin, Chefarzt1)
Direktorin, Direktor
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als gemeinsame Leiterin oder gemeinsamer Leiter einer Kooperativen Gesamtschule2) -
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als Leiterin oder Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit der Verwaltung einer Stadt mit mehr als 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern -
Direktorin, Direktor der Wiederaufbaukasse der Rheinland-Pfälzischen Weinbaugebiete
Direktorin, Direktor einer Integrierten Gesamtschule
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mit Oberstufe -
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ohne Oberstufe mit mehr als 1 000 Schülerinnen und Schülern -
Fachbereichsleiterin, Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen7)
Förderschulrektorin, Förderschulrektor
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einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt -
Landeskonservatorin, Landeskonservator
Leitende Akademische Direktorin, Leitender Akademischer Direktor
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als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule3) -
Leitende Direktorin, Leitender Direktor8)
Leitende Regierungsschuldirektorin, Leitender Regierungsschuldirektor
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im Schulaufsichtsdienst -
Ministerialrätin, Ministerialrat
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bei einer obersten Landesbehörde4) -
Museumsdirektorin und Professorin, Museumsdirektor und Professor
Oberstudiendirektorin, Oberstudiendirektor
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als Leiterin oder Leiter
einer beruflichen Schule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern5),
eines Abendgymnasiums mit mehr als 130 Studierenden,
eines Aufbaugymnasiums mit mehr als 130 Schülerinnen und Schülern,
eines Gymnasiums im Aufbau mit
mehr als 540 Schülerinnen und Schülern, wenn die oberste Jahrgangsstufe fehlt,
mehr als 670 Schülerinnen und Schülern, wenn die zwei oberen Jahrgangsstufen fehlen,
mehr als 800 Schülerinnen und Schülern, wenn die drei oberen Jahrgangsstufen fehlen,
eines Instituts zur Erlangung der Hochschulreife (Kolleg) mit mehr als 130 Kollegiaten, eines Studienkollegs mit mehr als 130 Kollegiaten,
eines Studienseminars für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern,
eines zweizügig voll ausgebauten Oberstufengymnasiums oder eines Oberstufengymnasiums mit mindestens zwei Schultypen -“
Polizeivizepräsidentin, Polizeivizepräsident
Stellvertretende Direktorin, Stellvertretender Direktor einer Verwaltungsfachhochschule
Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landeskriminalamtes