Schulordnung für die öffentlichen Sonderschulen Vom 29. Mai 2000
§ 90 Genussmittel in der Schule
Der Genuss von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen sind den Schülerinnen und Schülern auf dem Schulgelände aus gesundheitlichen und erzieherischen Gründen grundsätzlich untersagt.