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Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Vom 18. Juni 2013 *)Besoldungsgruppe A 14Akademische Oberrätin, Akademischer Oberrat - -
als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule - - -
als wissenschaftliche oder künstlerische Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher oder künstlerischer Mitarbeiter an einer Hochschule -
Ärztin, Arzt3) Chefärztin, Chefarzt4) Fachleiterin, Fachleiter - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Realschulen plus als Ausbilderin oder Ausbilder an einem Studienseminar für das Lehramt an Realschulen plus -
Förderschulfachleiterin, Förderschulfachleiter - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Förderschulen als Ausbilderin oder Ausbilder an einem Studienseminar für dieses Lehramt -
Förderschulkonrektorin, Förderschulkonrektor - -
als Abteilungsleiterin oder Abteilungsleiter eines Bildungsgangs, der an einer Förderschule mit mehr als 135 Schülerinnen und Schülern neben einem Bildungsgang zur Erlangung der Berufsreife geführt wird - - -
als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern, einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülerinnen und Schülern, einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 180 Schülerinnen und Schülern1), einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 Schülerinnen und Schülern1), einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 bis zu 270 Schülerinnen und Schülern, die mit einem Schülerheim verbunden ist und mindestens einen über den Abschluss der Berufsreife hinausgehenden allgemein bildenden oder berufsbildenden Zug führt2), eines Studienseminars für das Lehramt an Förderschulen1) -
Förderschulrektorin, Förderschulrektor - -
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 90 Schülerinnen und Schülern - - -
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 90 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern1) - - -
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit bis zu 45 Schülerinnen und Schülern - - -
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 45 bis zu 90 Schülerinnen und Schülern1) -
Geschäftsführerin, Geschäftsführer bei einer Handwerkskammer6) Konrektorin, Konrektor an einer Integrierten Gesamtschule - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Realschulen plus oder für das Lehramt an Förderschulen als pädagogische Koordinatorin oder pädagogischer Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6 für die Klassenstufen 7 und 8 für die Klassenstufen 9 und 10 -
Konrektorin, Konrektor an einer Kooperativen Gesamtschule - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Realschulen plus als pädagogische Koordinatorin oder pädagogischer Koordinator für die Klassenstufen 5 und 6, sofern diese Klassenstufen bei jeder Schulart der Gesamtschule vorhanden sind, als Koordinatorin oder Koordinator der schulartübergreifenden Aufgaben für die Sekundarstufe I -
Konrektorin, Konrektor an einer Realschule plus - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Realschulen plus als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen plus1), als Leiterin oder Leiter einer Teildienststelle eines Studienseminars für das Lehramt an Realschulen plus1) - - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Realschulen plus oder für das Lehramt an Förderschulen als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern, als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer Realschule plus mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern1), als pädagogische Koordinatorin oder pädagogischer Koordinator an einer Realschule plus mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern in der Realschule plus, als didaktische Koordinatorin oder didaktischer Koordinator an einer Realschule plus oder an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus - - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Realschulen plus oder für das Lehramt an Förderschulen als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Realschule plus, als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin oder des Leiters einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern in der Realschule plus1) -
Oberärztin, Oberarzt5) Oberkonservatorin, Oberkonservator Oberkustodin, Oberkustos Oberrätin, Oberrat Oberstudienrätin, Oberstudienrat - -
als pädagogische Leiterin oder pädagogischer Leiter einer Weiterbildungseinrichtung - - -
mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen als Koordinatorin oder Koordinator an einer Realschule plus mit organisatorisch verbundener Fachoberschule1) - - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an berufsbildenden Schulen -
Oberstudienrätin, Oberstudienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation - -
mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen -
Regierungsschulrätin, Regierungsschulrat - -
als Referentin oder Referent bei einer obersten Landesbehörde - - -
im Schulaufsichtsdienst - - -
mit der Befähigung für ein Lehramt an Schulen, dessen Einstiegsamt mindestens der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet ist, bei Verwendung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz -
Rektorin, Rektor - -
als Leiterin oder Leiter einer Musikschule3) - - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern, als Leiterin oder Leiter einer Grundschule mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern1), als Leiterin oder Leiter eines Studienseminars für das Lehramt an Grundschulen1) -
Rektorin, Rektor an einer Integrierten Gesamtschule - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen als didaktische Koordinatorin oder didaktischer Koordinator der Sekundarstufe I, als Organisationsleiterin oder Organisationsleiter -
Rektorin, Rektor an einer Realschule plus - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Realschulen plus als Leiterin oder Leiter einer Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern1) - - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen oder für das Lehramt an Realschulen plus als Leiterin oder Leiter einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 180 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern in der Realschule plus1) -
Zweite Förderschulkonrektorin, Zweiter Förderschulkonrektor - -
einer Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 270 Schülerinnen und Schülern - - -
einer Schule mit einem anderen Förderschwerpunkt als dem Förderschwerpunkt Lernen mit mehr als 135 Schülerinnen und Schülern -
Zweite Konrektorin, Zweiter Konrektor an einer Realschule plus - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Realschulen plus oder für das Lehramt an Förderschulen an einer Realschule plus mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern - - -
mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, für das Lehramt an Realschulen, für das Lehramt an Realschulen plus oder für das Lehramt an Förderschulen an einer organisatorisch verbundenen Grund- und Realschule plus mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern in der Realschule plus -
Fußnoten
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