(zu § 38 Abs. 10)
Vorname Familienname, geb. am Geburtstag in Geburtsort
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Fach | Lernbaustein 3 | Lernbaustein 4 | Lernbaustein 5 |
Deutsch/ Kommunikation | Komplexe Kommunikationssituationen analysieren, gestalten und bewerten. Sach- und Fachtexte verfassen und präsentieren. Grammatikalische Strukturen sicher anwenden. Recherchieren, exzerpieren, bibliografieren, normgerecht zitieren. | Textsorten und gattungsspezifische Merkmale unterscheiden. Expositorische Texte unter Berücksichtigung sprachlicher Mittel kritisch analysieren und zielorientiert produzieren. Fiktionale Texte mit unterschiedlichen literaturwissenschaftlichen Methoden interpretieren. | Medien und Medienbeiträge kritisch beurteilen und sinnvoll nutzen. Argumentationsmuster unterscheiden und anwenden. Berufliche und allgemeine Themen schriftlich erörtern. |
Englisch | Auf der Niveaustufe B1/B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen die gesprochene Standardsprache mit teilweise unbekanntem Sprachmaterial verstehen, geschriebene Texte aus einem vertrauten Gebiet selbstständig erarbeiten*, gängige Gesprächssituationen bewältigen, Texte zu vertrauten Themen selbstständig verfassen* und präsentieren. | Auf der Niveaustufe B2/B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen authentische gesprochene Texte zu vertrauten Themen mit unbekanntem Sprachmaterial mithilfe von Leitfragen verstehen, Texte selbstständig erarbeiten*, komplexe Sachverhalte sinngemäß übersetzen, informative und argumentative Texte selbstständig verfassen. | |
Mathematik | Reale Problemstellungen aus Technik und Wirtschaft bei ganzrationalen Funktionen analysieren, interpretieren und Ableitungen im Zusammenhang deuten. Realsituationen wie Wachstums- und Zerfallsprozesse und periodische Vorgänge in mathematische Modelle umsetzen, lösen und interpretieren. Grenzverhalten bei gebrochenrationalen Funktionen bestimmen und im konkreten Anwendungsbezug deuten. | Reale Problemstellungen bei gebrochenrationalen Funktionen mithilfe der Differenzialrechnung analysieren und interpretieren. Realsituationen in ein geeignetes mathematisches Modell übersetzen, Extremwertprobleme lösen und die Ergebnisse reflektieren. Die Integralrechnung bei ganzrationalen Funktionen zur Berechnung von Flächeninhalten und Volumina anwenden. | Lernbaustein 4 Wahlpflichtthemen: - -
Technische Realsituationen mithilfe der komplexen Zahlen lösen - -
Praxisbezogene Problemstellungen mithilfe der Finanzmathematik lösen - -
Statistische Daten erheben, beschreiben und interpretieren |
Sozialkunde/ Wirtschaftslehre | | Grundlagen von Herrschaft, Staatsbildung und demokratischen Ordnungen verstehen. Modelle repräsentativer Demokratie vergleichen und deren Akzeptanzprobleme reflektieren. Reformvorschläge für das politische System sowie Chancen und Risiken analysieren. | Bedeutung des sozialen Wandels reflektieren. Längerfristige Entwicklungen in die Lebensplanung mit einbeziehen. Die soziale Ordnung und den Zusammenhang gesellschaftlicher Veränderungen mit politischen Entscheidungen erkennen. Sozialsysteme vergleichen. |
Biologie | Aufbau und Funktion des menschlichen Organsystems beschreiben und daraus Konzepte für eine gesunde Lebensführung ableiten. Aufbau und Replikation der DNA und Proteinbiosynthese beschreiben. Ökosysteme analysieren. | Sinnesorgane und Nervensystem beschreiben und vor schädigenden Einflüssen schützen. Hormonregelkreise und deren Wirkungen beschreiben. Das Immunsystem beschreiben und daraus Strategien gegen die Verbreitung von Infektionskrankheiten entwickeln. | |
Chemie | Chemische Verbindungen analysieren und ausgehend vom Bau der Atome und den Eigenschaften der Stoffe erklären. Redox-Reaktionen interpretieren und technisch anwenden. | Mit Säuren, Basen und Salzen umgehen. Organische Verbindungen beschreiben und deren Eigenschaften aus ihren funktionellen Gruppen ableiten. | |
Physik | Ein- und zweidimensionale Bewegungsabläufe beschreiben und vorhersagen. | Die Wirkung von Kräften beschreiben. Energie- und Impulserhaltungssatz auf physikalische und technische Problemstellungen anwenden. | |
Hinweis: Die Formulierungen orientieren sich an den für die jeweiligen Fächer gültigen Lehrplänen des zuständigen Ministeriums.
- 1.
Jede Schülerin und jeder Schüler mit qualifiziertem Sekundarabschluss I, die oder der
- -
die Berufsschule,
- -
die höhere Berufsfachschule und
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die duale Berufsoberschule
besucht, erhält einen Qualifizierungspass als vierseitigen Faltbogen im A3- oder A4 Format ausgestellt und ausgehändigt.
- 2.
Der Qualifizierungspass begleitet die Schülerin und den Schüler während des gesamten Schulbesuchs in berufsbildenden Schulen. Es werden alle im Vordruck ausgewiesenen Höherqualifizierungen dokumentiert. Nach der Erstausstellung des Qualifizierungspasses werden alle weiteren Eintragungen handschriftlich im Original vorgenommen. Die Eintragungen sind auch in der Schülerakte festzuhalten.
- 3.
Soweit Lernbausteine wiederholt werden und mehr berufliche Zusatzqualifikationen zu dokumentieren sind, als im Vordruck vorgesehen sind, werden diese auf einer von der Schule zu ergänzenden Seite ausgewiesen.
- 4.
Die höher qualifizierenden Lernbausteine und die beruflichen Zusatzqualifikationen werden mit Datum und Note dokumentiert, mit dem Siegel der Schule versehen und von der Schulleitung unterschrieben. Die Note ist in Worten auszudrücken und in der Klammer durch die Angabe der Notentendenz (z.B. gut (+)) zu ergänzen.
- 5.
Die Kompetenzbeschreibungen der beruflichen Zusatzqualifikationen sind dem Qualifizierungspass beizufügen.
- 6.
Der Qualifizierungspass ist die Grundlage für die Ermittlung der Vornoten bei Zulassung zur Fachhochschulreifeprüfung.
- 7.
Soweit eine Schülerin oder ein Schüler die Fachhochschulreifeprüfung nicht besteht, ist die Teilnahme an der Fachhochschulreifeprüfung im Qualifizierungspass wie folgt zu vermerken:
Sie/Er hat am Prüfungsdatum an der Bezeichnung der Schule in Schulstandort an der Fachhochschulreifeprüfung teilgenommen.
- 8.
Die Bedeutung des Qualifizierungspasses ist den Schülerinnen und Schülern zu erläutern und sie sind darauf hinzuweisen, dass sie auch bei Verlust selbst für die Vollständigkeit des Dokumentes verantwortlich sind.
- 9.
Der beigefügte Vordruck ist verpflichtend ab Schuljahr 2009/2010 zu verwenden.