Anlage
(zu § 32 Satz 3 und § 44 Abs. 6)
Unterrichtsfächer und Lernbereiche der Grundschule
Deutsch mit den Teilbereichen „Sprechen und Zuhören“, „Lesen, Umgang mit Texten und Medien“, „Richtig schreiben“, „Texte verfassen“ und „Sprache untersuchen“
Mathematik mit den Teilbereichen „Geometrie“, „Zahlen und Rechnen“ und „Sachrechnen und Größen“
Sachunterricht
Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch
Religion oder Ethik
Musik
Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken
Sport