Landesverordnung über den „Naturpark Vulkaneifel“ Vom 7. Mai 2010
§ 1 Bestimmung zum Naturpark
Der in § 2 näher bezeichnete und in der als Anlage beigefügten Übersichtskarte im Maßstab 1:150.000 gekennzeichnete Landschaftsraum wird zum Naturpark bestimmt. Er trägt die Bezeichnung „Naturpark Vulkaneifel“.