§ 1
(1) Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis erhalten während ihres juristischen Vorbereitungsdienstes eine Unterhaltsbeihilfe. Die Unterhaltsbeihilfe besteht aus
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einen Grundbetrag
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ab 1. Januar 2019 von monatlich
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1.253,23 EUR,
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ab 1. Juli 2019 von monatlich
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1.278,29 EUR,
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ab 1. Januar 2020 von monatlich
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1.328,29 EUR,
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ab 1. Juli 2020 von monatlich
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1.354,86 EUR, und
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einem Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der Regelungen des Besoldungsrechts.
Die Unterhaltsbeihilfe wird am letzten Tag eines jeden Kalendermonats für den laufenden Kalendermonat gezahlt.
(2) Weiter gehende Leistungen, insbesondere vermögenswirksame Leistungen und Kaufkraftausgleich, werden nicht gewährt.