§ 1
Erklärung zum Biosphärenreservat
(1) Das in § 2 näher bezeichnete Gebiet wird zum Biosphärenreservat erklärt. Es trägt die Bezeichnung Biosphärenreservat Pfälzerwald.
(2) Das Biosphärenreservat Pfälzerwald ist der deutsche Teil des grenzüberschreitenden Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen.