§ 2
Der Anpassungslehrgang besteht aus einer berufspraktischen Ausbildung in den auf das ___ Einstiegsamt bezogenen Aufgaben der in § 1 bezeichneten Laufbahn unter Anleitung und Verantwortung einer oder eines qualifizierten Berufsangehörigen (Ausbildungsleiterin oder Ausbildungsleiter); er kann eine theoretische Zusatzausbildung umfassen.
Fußnoten