§ 52
*
In-Kraft-Treten
Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der
§§ 1
,
3 bis 8
,
40 Abs. 2
und der
§§ 43 bis 45
am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden elften Kalendermonats in Kraft. Die
§§ 1
,
3 bis 8
,
40 Abs. 2
sowie die
§§ 43
und
44
treten am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.
§ 45
tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Fußnoten