§ 39
Organe
Die Organe der Medienanstalt RLP sind die Versammlung und die Direktorin oder der Direktor. Weitere Organe der Medienanstalt RLP sind die durch den Medienstaatsvertrag und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag bestimmten Organe im Rahmen ihrer dortigen Aufgabenstellung.
Fußnoten