§ 36
Einreichung der Wahlvorschläge
Die Wahlkreisvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, die Landes- und Bezirkslisten dem Landeswahlleiter spätestens am 75. Tage vor der Wahl bis 18.00 Uhr, in den Fällen des § 25 Abs. 3 spätestens am 27. Tage vor der Wahl bis 18.00 Uhr schriftlich einzureichen.