§ 41
Vorbereitung
(1) Auf das freiwillige 10. Schuljahr werden die Schülerinnen und Schüler während der Klassenstufe 9 in Vorlaufklassen oder Lerngruppen vorbereitet. Die Vorlaufklasse wird an der Schule, an der ein freiwilliges 10. Schuljahr eingerichtet ist, die Lerngruppe an der von der Schülerin oder dem Schüler bisher besuchten Schule gebildet.
(2) Der Unterricht in den Vorlaufklassen und in den Lerngruppen bereitet die Schülerinnen und Schüler auf die erhöhten Anforderungen des freiwilligen 10. Schuljahres vor und dient der Angleichung des unterschiedlichen Leistungsstandes der Schülerinnen und Schüler aus den einzelnen Schulen.
(3) Die Meldung der Schülerinnen und Schüler für die Vorbereitung erfolgt aufgrund einer entsprechenden Empfehlung der Klassenkonferenz und nach Zustimmung der Eltern. Die Meldung wird zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 8 von der bisher besuchten Schule abgegeben.