Inhaltsübersicht |
Abschnitt 1 Schülerinnen, Schüler und Schule |
§ 1 | Recht auf Bildung und Erziehung, Mitgestaltung des Schullebens |
§ 2 | Individuelle Förderung; Beratung und Unterstützung durch die Schule |
§ 3 | Information durch die Schule |
§ 4 | Meinungsäußerung, Bekanntmachung |
§ 5 | Schülerzeitung |
§ 6 | Schülervereinigungen, Arbeits- und Spielgruppen |
§ 7 | Benutzung schulischer Einrichtungen |
Abschnitt 2 Eltern und Schule |
§ 8 | Zusammenwirken von Eltern und Schule |
§ 9 | Eltern im Unterricht |
Abschnitt 3 Beginn und Beendigung des Schulverhältnisses |
§ 10 | Wahl der Schule |
§ 11 | Grundsätze des Aufnahmeverfahrens |
§ 12 | Aufnahme in die Eingangsklasse der Orientierungsstufe |
§ 13 | Aufnahmeverfahren in der Integrierten Gesamtschule |
§ 14 | Aufnahmeverfahren im Kolleg und im Abendgymnasium |
§ 15 | Aufnahme nach Unterbrechung des Schulbesuchs und nach Besuch von Schulen im Ausland |
§ 16 | Aufnahmeverfahren an Schulen mit besonderer Prägung |
§ 17 | Beendigung des Schulverhältnisses |
Abschnitt 4 Orientierungsstufe |
§ 18 | Pädagogische Einheit der Orientierungsstufe |
§ 19 | Schullaufbahnwechsel in der Orientierungsstufe |
§ 20 | Schullaufbahnentscheidung am Ende der Orientierungsstufe von Realschule plus und Gymnasium |
§ 21 | Prüfung für den Besuch des Gymnasiums |
§ 22 | Benotung der zweiten Fremdsprache beim Wechsel zum Gymnasium nach der Orientierungsstufe |
Abschnitt 5 Differenzierung in der Realschule plus und der Integrierten Gesamtschule |
Unterabschnitt 1 Unterrichtsorganisation |
§ 23 | |
Unterabschnitt 2 Realschule plus |
§ 24 | Äußere Leistungsdifferenzierung |
§ 25 | Ein- und Umstufung |
Unterabschnitt 3 Integrierte Gesamtschule |
§ 26 | Fachleistungsdifferenzierung |
§ 27 | Ein- und Umstufung |
Abschnitt 6 Schullaufbahnwechsel zwischen Realschule plus, Integrierter Gesamtschule, Berufsfachschule und Gymnasium |
§ 28 | Übergang von einer Realschule plus zum Gymnasium |
§ 29 | Überweisung oder Übergang von einem Gymnasium zur Realschule plus |
§ 30 | Übergang von einer Integrierten Gesamtschule oder einer Realschule plus in die gymnasiale Oberstufe |
§ 31 | Übergang von einer Berufsfachschule II in die gymnasiale Oberstufe |
§ 32 | Übergang von einer Realschule plus in die Eingangsklasse des Aufbaugymnasiums |
Abschnitt 7 Unterricht, Förderung, Ganztagsschule |
Unterabschnitt 1 Unterricht |
§ 33 | Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen |
§ 34 | Unterrichtszeit |
§ 35 | Unterrichtsangebot |
§ 36 | Aufsicht |
§ 37 | Schulversäumnisse |
§ 38 | Beurlaubung, schulfreie Tage |
§ 39 | Nichtteilnahme am Sportunterricht |
§ 40 | Religions- und Ethikunterricht |
Unterabschnitt 2 Förderung |
§ 41 | Überspringen einer Klassenstufe |
§ 42 | Projektklassen zur Begabtenförderung an Gymnasien (BEGYS) |
§ 43 | Aufnahme und Verbleib in der Projektklasse |
§ 44 | Freiwilliges Zurücktreten |
§ 45 | Übergangsregelung bei einem freiwilligen Zurücktreten an einem Gymnasium mit neunjährigem und achtjährigem Bildungsgang |
§ 46 | Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund |
§ 47 | Inklusiver Unterricht |
Unterabschnitt 3 Ganztagsschule |
§ 48 | |
Abschnitt 8 Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung |
§ 49 | Grundlagen des Unterrichts |
§ 50 | Grundlagen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung |
§ 51 | Hausaufgaben |
§ 52 | Klassen- und Kursarbeiten, schriftliche Überprüfungen |
§ 53 | Leistungsbeurteilung |
§ 54 | Nicht erbrachte Leistungen |
§ 55 | Täuschungshandlungen und ordnungswidriges Verhalten bei Leistungsnachweisen |
§ 56 | Bekanntgabe der Leistungsbeurteilung, Rückgabe von Arbeiten von Schülerinnen und Schülern |
Abschnitt 9 Zeugnisse und Versetzung |
Unterabschnitt 1 Zeugnisse |
§ 57 | Begriff des Zeugnisses |
§ 58 | Arten und Inhalt der Zeugnisse, Zeugnisausgabe |
§ 59 | Zeugnisse in der Integrierten Gesamtschule und Realschule plus |
§ 60 | Zeugnisnoten |
§ 61 | Festsetzung der Zeugnisnoten |
§ 62 | Bewertung von Mitarbeit und Verhalten |
§ 63 | Zeugnisausstellung |
Unterabschnitt 2 Versetzung, Schulabschluss |
§ 64 | Allgemeines |
§ 65 | Versetzung in der Realschule plus |
§ 66 | Versetzung im Gymnasium |
§ 67 | Versetzung in der Integrierten Gesamtschule |
§ 68 | Versetzung aufgrund einer Nachprüfung |
§ 69 | Zulassung zur Nachprüfung |
§ 70 | Durchführung der Nachprüfung |
§ 71 | Versetzung in besonderen Fällen |
§ 72 | Nichtversetzung |
§ 73 | Übergangsregelung bei einer Nichtversetzung am Gymnasium mit neunjährigem und achtjährigem Bildungsgang |
§ 74 | Abschluss der Berufsreife |
§ 75 | Qualifizierter Sekundarabschluss I |
§ 76 | Hinweis auf erworbene Abschlüsse |
§ 77 | Mitteilungen an die Eltern |
Unterabschnitt 3 Besondere Bestimmungen |
§ 78 | Orientierungsstufe |
§ 79 | 10. Schuljahr zur Erlangung der Qualifikation der Berufsreife |
§ 80 | Gymnasiale Oberstufe |
§ 81 | Überspringen der Einführungsphase am Abendgymnasium und am Kolleg |
Abschnitt 10 Abstimmungen, Prüfungen |
§ 82 | Verfahren bei Abstimmungen |
§ 83 | Prüfungsausschuss, Prüfungsanforderungen, Bewertung von Prüfungsleistungen |
§ 84 | Versäumnis |
§ 85 | Täuschungshandlungen und ordnungswidriges Verhalten |
§ 86 | Änderung der Prüfungsentscheidungen |
§ 87 | Niederschrift |
§ 88 | Einsichtnahme in die Prüfungsakten |
Abschnitt 11 Datenverarbeitung, Datenschutz |
§ 89 | Verarbeitung personenbezogener Daten |
§ 90 | Sicherung und Aufbewahrung personenbezogener Daten |
Abschnitt 12 Schulgesundheitspflege |
§ 91 | Schulärztliche Betreuung, Schutz vor ansteckenden Krankheiten |
§ 92 | Maßnahmen wegen Gefährdung der Gesundheit anderer Schülerinnen und Schüler |
§ 93 | Rauch- und alkoholfreie Schule |
Abschnitt 13 Schulpsychologischer Dienst |
§ 94 | |
Abschnitt 14 Störung der Ordnung |
§ 95 | Verstöße gegen die Ordnung in der Schule |
§ 96 | Anwendung von Ordnungsmaßnahmen |
§ 97 | Maßnahmenkatalog |
§ 98 | Verfahrensbestimmungen zu den Ordnungsmaßnahmen nach § 97 Abs. 1 |
§ 99 | Ausschluss auf Zeit oder Dauer von der Schule gemäß § 97 Abs. 2 Nr. 1 |
§ 100 | Flankierende Maßnahmen bei drohendem Schulausschluss |
§ 101 | Verfahren zum Ausschluss von allen Schulen einer Schulart oder allen Schulen des Landes gemäß § 97 Abs. 2 Nr. 2 und 3 |
Abschnitt 15 Hausrecht der Schule |
§ 102 | Hausordnung |
§ 103 |
Werbung, Zuwendungen |
§ 104 | Sammlungen |
§ 105 | Gewerbliche Betätigung, Vertrieb von Gegenständen |
§ 106 | Veranstaltungen schulfremder Personen |
Abschnitt 16 Errichtung von Integrierten Gesamtschulen |
§ 107 | |
Abschnitt 17 Übergangs- und Schlussbestimmungen |
§ 108 | Geltung für Schulen in freier Trägerschaft |
§ 109 | (aufgehoben) |
§ 110 | Inkrafttreten |