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Dokument
17.01.2011
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 2-50/10
Beschluss
Langtext
15.12.2010
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 1-51/10
Beschluss
Langtext
30.08.2010
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 2-34/10
Beschluss
Langtext
27.04.2010
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 1-4/10
Beschluss
Langtext
17.09.2009
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 2 - 44/09
Beschluss
Langtext
09.07.2009
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 2 - 30/09
Beschluss
|
Nachprüfungsverfahren wegen der Vergabe des Auftrages "Schülerbeförderung zur Förderschule XXX für die Schuljahre 2009/2010 bis 2012/2013"
Kurztext
|
Langtext
07.12.2007
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 38/07
Beschluss
|
1. Der Antragsteller, der selbst ein ausschlussreifes Angebot abgegeben hat, kann Konkurrenzangebote, die ebenfalls an einem zwingenden Ausschlussgrund leiden, durch die Vergabekammer überprüfen lassen.2. Die Nichtvorlage der in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise für Subunternehmer führt zum Angebotsausschluss nach § 25 Nr. 2 Abs. 1 VOL/A. Eignungsnachweise sind auch ohne ausdrücklichen Hinweis in der Vergabebekanntmachung grundsätzlich mit Angebotsabgabe vorzulegen.3. Die Forderung, Sozialabgabenbescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen, verlangt, dass Bestätigungen sämtlicher Krankenkassen, bei denen Mitarbeiter versichert sind, vorgelegt werden. Weder die Vorlage eines repräsentativen Nachweises des Hauptversicherers noch die Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters sind ausreichend. Ist im Einzelfall die vollständige Vorlage aus der Sicht des Bieters mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, so ist es seine Aufgabe, mittels einer Rüge auf eine Änderung der Vorlagepflicht hinzuwirken. Lässt er sich rügelos auf die Vorgaben ein, so ist er im Verfahren mit dem Einwand präkludiert.4. Die Vergabekammer überprüft nicht die Zweckmäßigkeit von Eignungsnachweisen.5. Sind alle Angebote zwingend auszuschließen und ist die diskriminierungsfreie Korrektur von Vergaberechtsverstößen nicht möglich, so ist eine Ermessungsreduzierung auf Null gegeben, die zur Aufhebung der Ausschreibung zwingt.
| § 107 Abs 2 S 3 GWB, § 7a Nr 3 Abs 3 S 2 VOL A, § 25 Nr 2 Abs 1 VOL A
Kurztext
|
Langtext
08.11.2007
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 43/07
Beschluss
|
1. Der Antragsteller, der selbst ein ausschlussreifes Angebot abgegeben hat, kann Konkurrenzangebote, die ebenfalls an einem zwingenden Ausschlussgrund leiden, durch die Vergabekammer überprüfen lassen.2. Fehlende Preisangaben führen zum zwingenden Angebotsausschluss.3. In der IT-Branche ist wegen des stetigen technischen Wandels eine funktionale Betrachtung von geforderten Eignungsmerkmalen angezeigt.
| § 107 Abs 2 GWB, § 25 Nr 1 Abs 1 S 1 VOL A
Kurztext
|
Langtext
16.07.2007
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 26/07
Beschluss
|
1. Setzt eine Vergabestelle einem Bieter als Antwort auf eine Rüge eine Frist, bis zu deren Ablauf sie die Rüge als ausgeräumt betrachte sofern sie keine gegenteilige Rückäußerung erhalte, so ist dies grundsätzlich unbeachtlich. Eine Vergabestelle hat durch eine derartige Fristsetzung nicht die Möglichkeit, sich einer Rüge zu entledigen.2. Unter dem Begriff "Ausführungsfrist" im Sinne des § 11 Nr. 1 VOL/A ist auch die Frist für den Beginn der Ausführung zu verstehen. Die Ausführungsfrist ist dann ausreichend, wenn diese dem Auftragnehmer genügend Zeit lässt, die zu vergebende Leistung zu planen, notwendige Materialien zu beschaffen und die Leistung selbst zu erbringen.3. Ergibt sich aus den Vergabeunterlagen nicht eindeutig, dass eine bestimmte Angabe oder Erklärung mit dem Angebot vorliegen muss, so kann deren Fehlen bei Angebotsabgabe den Ausschluss des Angebots nicht rechtfertigen.4. Die Prüfung der Eignung der Unternehmer für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen einerseits und der Zuschlag des Auftrags andererseits stellen zwei verschiedene Vorgänge dar. Die Zuverlässigkeit darf nicht ein zweites Mal in die spätere Prüfungs- und Wertungsphase einfließen. Nach Bejahung der generellen Eignung darf die Zuverlässigkeit des Bieters nicht als "Mehr an Eignung" als entscheidendes Kriterium für den Zuschlag berücksichtigt werden.5. Die gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Kostenschuldner ist zwingende Rechtsfolge der Erhebung der Gebühren. Das der nach § 128 Abs. 3 Satz 4 GWB der Vergabekammer eingeräumte Ermessen, von der (ganzen oder teilweisen) Erhebung der Gebühren abzusehen, erstreckt sich nicht auf die vom Gesetz angeordnete gesamtschuldnerische Haftung. Für Billigkeitserwägungen ist im Rahmen der kraft Gesetzes zu erfolgenden Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung für die Kosten kein Raum.
| § 11 Nr 1 VOL A, § 25 Nr 1 Abs 2a VOL A, § 25 Nr 1 Abs 1d VOL A
Kurztext
|
Langtext
31.05.2007
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 12/07
Beschluss
|
1. Eine Vervollständigung und Erläuterung vorgelegter Bescheinigungen im Sinne des § 7 a Nr. 5 VOL/A kann im Einzelfall auch im Wege weiterer Schriftstücke erfolgen.2. Da die Eignungsprüfung auf die vorausschauende Beurteilung abzielt, ob die bietenden Unternehmen die Gewähr für eine vertragsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistung bieten, genießt der Auftraggeber bei dieser Prüfung einen Beurteilungsspielraum, dessen Einhaltung von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt wurden und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.3. Ausreichend sind grundsätzlich Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass Bieter über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen, können im Einzelfall auch Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen sein.
| § 25 Nr 1 Abs 2a VOL A, § 21 Nr 1 Abs 1 S 1 VOL A, § 7a Nr 5 VOL A, § 25 Nr 1 Abs 1d VOL A, § 21 Nr 1 Abs 4 VOL A, ...
Kurztext
|
Langtext
07.05.2007
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 10/07
Beschluss
|
1. Das Absehen von einer gebotenen europaweiten Bekanntmachung ist als einer der schwerwiegendsten Vergaberechtsverstöße überhaupt anzusehen. Die Durchführung eines europaweiten Verfahrens stellt für den Bieter nicht nur eine Formalität dar, sondern hat direkte, nicht vorhersehbare Auswirkungen auf die Chancen der Bieter.2. Auch wenn nach § 26 Nr. 1 VOL/A die Aufhebung der Ausschreibung in das Ermessen der Vergabestelle gestellt wird, ist wegen der überragenden Bedeutung des Wettbewerbsprinzips im Vergaberecht bei einem Unterlassen der europaweiten Ausschreibung trotz Überschreiten der Schwellenwerte das Ermessen der Vergabestelle dahingehend auf Null reduziert, dass die ursprüngliche Ausschreibung aufgehoben werden muss und erneut – diesmal europaweit - auszuschreiben ist. Eine andere Wertung würde dem Wettbewerbsprinzip nicht gerecht.
| § 107 Abs 2 GWB, § 26 Nr 1 VOL A
Kurztext
|
Langtext
23.04.2007
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 7/07
Beschluss
|
1. Aufgrund der knappen Fristen für die Erhebung einer Rüge – im Regelfall1 - 3 Tage - sind keine hohen Anforderungen an eine Rüge zu stellen. Tiefergehende Ausführungen können unterbleiben.2. Da die Eignungsprüfung auf die vorausschauende Beurteilung abzielt, ob die bietenden Unternehmen die Gewähr für eine vertragsgemäße Ausführung der ausgeschriebenen Leistung bieten, genießt der Auftraggeber bei dieser Prüfung einen Beurteilungsspielraum, dessen Einhaltung von den Vergabenachprüfungsinstanzen nur darauf überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt wurden und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.3. Ausreichend sind grundsätzlich Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass der betreffende Bieter über die für eine ordnungsgemäße Durchführung des ausgeschriebenen Auftrags erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügt. Referenzen, die den hinreichend sicheren Schluss zulassen, dass Bieter über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit verfügen, können im Einzelfall auch Referenzen zu vergleichbaren Aufträgen sein.4. Eine Vervollständigung und Erläuterung vorgelegter Bescheinigungen im Sinne des § 7 a Nr. 5 VOL/A kann im Einzelfall auch im Wege weiterer Schriftstücke erfolgen.5. Es verstößt grundsätzlich nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des § 97 Abs. 2 GWB, wenn die Frist zur Antwort auf ein Aufklärungsschreiben gegenüber einem einzelnen Bieter verlängert wird, nicht jedoch gegenüber allen Bietern in gleichem Maße. Was im Rahmen eines Aufklärungsschreibens von den jeweiligen Bietern gefordert wird, kann völlig unterschiedlich sein, so dass unterschiedliche Fristen angemessen sein können.
| § 25 Nr 1 Abs 2a VOL A, § 21 Nr 1 Abs 1 S 1 VOL A, § 7a Nr 5 VOL A, § 97 Abs 2 GWB
Kurztext
|
Langtext
22.12.2006
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 35/06
Beschluss
|
1. Eine Entscheidung der Vergabekammer betreffend dieselbe Vergabe steht der Zulässigkeit eines erneuten Nachprüfungsantrags nicht entgegen, wenn die Vergabestelle im Anschluss an die Entscheidung der Vergabekammer durch die Wiederholung der Bewerberpräsentation. und die sich hieran anschließende Neubewertung der Bewerber einen neuen Sachverhalt geschaffen hat.2. Der Ausspruch einer Verpflichtung der Vergabestelle zur Erteilung des Zuschlags an einen bestimmten Bewerber durch die Vergabekammer kommt grundsätzlich nicht in Betracht, da der Vergabestelle im Regelfall bei der von ihr zu treffenden Vergabeentscheidung nach wie vor ein Ermessensspielraum zusteht.
| § 97 Abs 1 GWB, § 24 Abs 1 VOF
Kurztext
|
Langtext
01.08.2006
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 21/06
Beschluss
Langtext
06.07.2006
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 15/06
Beschluss
Langtext
28.06.2006
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 16/06
Beschluss
Langtext
23.05.2006
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 12/06
Beschluss
Langtext
18.05.2006
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 9/06
Beschluss
Langtext
28.04.2006
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 7/06
Beschluss
Langtext
27.03.2006
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 43/05
Beschluss
Langtext
11.11.2005
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 39/05
Beschluss
Langtext
30.09.2005
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 36/05
Beschluss
Langtext
29.09.2005
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 37/05
Beschluss
Langtext
13.09.2005
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 35/05
Beschluss
Langtext
06.09.2005
Vergabekammer Rheinland-Pfalz
| VK 34/05
Beschluss
Langtext
Treffer
1
bis
25
von
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