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Einzelnorm
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:SchulO RP 2009
Fassung vom:12.06.2009
Gültig ab:01.08.2009
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-1-35
Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)
Vom 12. Juni 2009
§ 76
Hinweis auf erworbene Abschlüsse

Schülerinnen und Schüler, die eine Schule verlassen und in einer früheren Klassenstufe einen Abschluss erworben haben, erhalten ein Abgangszeugnis mit einem Vermerk über den erreichten Abschluss.