Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung)
Vom 12. Juni 2009
§ 28
Übergang von einer Realschule plus zum Gymnasium
(1) Nach dem Besuch der Klassenstufe 7, 8 oder 9 können auf Empfehlung der Klassenkonferenz Schülerinnen und Schüler der Realschule plus auf ein Gymnasium übergehen. Vor der Empfehlung muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden. Aufgrund der Empfehlung treffen die Eltern die Entscheidung.
(2) Findet ein Übergang statt, werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den schulartspezifischen Wahlpflichtfächern, in denen sie Lerninhalte nachholen müssen, in der Regel im übernächsten, spätestens im darauf folgenden Zeugnis benotet.