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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *7. Geographie
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung oder des Vordiploms.
Es sind grundsätzlich nachzuweisen:
- 1.1
Proseminare und Übungen
Erfolgreiche Teilnahme an insgesamt vier Proseminaren und vier Übungen (an die Stelle eines Proseminars oder einer Übung kann ein Praktikum treten).
Sie umfassen folgende Bereiche:
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Grundprobleme der Geographie;
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Geomorphologie mit dem erforderlichen geo logischen Grundwissen;
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Klimatologie und Vegetationsgeographie;
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Sozial- und Bevölkerungsgeographie, Siedlungs geographie;
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Wirtschaftsgeographie und
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Geographische Medien und Darstellungsweisen, insbesondere topographische und thematische Karten, Luftbilder und Satellitenaufnahmen.
- 2
Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
- 2.1
Seminar;
- 2.2
Geländepraktikum oder Übung zur Karteninterpretation nach Maßgabe der Studienordnung.
- 3
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an wissenschaftlichen Exkursionen: vier Tagesexkursionen, einer mehrtägigen Deutschlandexkursion sowie einer mindestens achttägigen (Auslands-)Exkursion.
- 4
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in Fachdidaktik.
- 5
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Beherrschung grundlegender Arbeitstechniken und Verfahrensweisen, die zur Lösung physisch-geographischer und anthropogeographischer Fragestellungen erforderlich sind; Vertrautheit mit geographischen Medien und Darstellungsmethoden.
- 2
Überblick über die Hauptgebiete der Allgemeinen Geographie mit den erforderlichen Grundkenntnissen zur Erfassung und Erklärung räumlicher Strukturen und raumwirksamer Prozesse.
- 3
Vertiefte Kenntnis je eines selbstgewählten Teilbereiches aus der Physischen Geographie und der Anthropogeographie.
- 4
Grundlegende Kenntnisse der planetarisch-zonalen und der geotektonisch-geomorphologischen Großgliederung der Erde. Grundlegende Kenntnis der großen Kultur- und Wirtschaftsräume und der politischen Einheiten der Erde. Kenntnis der hierfür erforderlichen topographischen Grundtatbestände.
- 5
Fähigkeit, unterschiedliche Lebensformen und Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme zu verstehen und Zusammenhänge mit natürlichen und historisch gewachsenen Raumstrukturen aufzuzeigen.
- 6
Vertiefte Kenntnis Deutschlands und dessen Lagebeziehungen in Mitteleuropa, eines Teilraumes Europas und eines außereuropäischen Großraumes, wobei die strukturellen Grundprobleme der Industrie- und Entwicklungsländer exemplarisch berücksichtigt werden sollen.
- 7
Grundlegende Einsichten in die Aufgaben der Raumordnung, der Raumplanung und des Umweltschutzes als wichtige Teilbereiche der Angewandten Geographie.
- 8
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Geographie erstes Fach ist.
- 2
Eine fünfstündige Klausur, für die drei Themen zur Wahl gestellt werden, davon eines aus der Regionalen Geographie Mitteleuropas und eines aus der Allgemeinen Geographie. Den Themen werden notwendige Arbeitsmaterialien beigegeben (Karten, Luftbilder, Statistiken).
- 3
Mündliche Prüfung
- 3.1
Die Prüfung erstreckt sich auf Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 7.
- 3.2
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.
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