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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *5. Englisch
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Lateinkenntnisse oder Kenntnisse in einer anderen Fremdsprache sind vor Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen.
- 2
Auslandsaufenthalt
In der Regel ist ein dreimonatiger Aufenthalt in dem betreffenden Sprachraum nachzuweisen.
- 3
Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung.
Es sind grundsätzlich nachzuweisen:
- 3.1
Übungen in Sprachpraxis nach Maßgabe der Studienordnung;
- 3.2
Proseminar in Anglistik
- 3.3
Proseminar in Amerikanistik;
- 3.4
Proseminar in moderner englischer Sprachwissenschaft.
- 4
Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
- 4.1
Seminar in Anglistik oder Amerikanistik oder moderner englischer Sprachwissenschaft je nach Wahl des Studienschwerpunkts;
- 4.2
Übungen nach Maßgabe der Studienordnung.
- 5
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in Fachdidaktik.
- 6
Weitere Lehrveranstaltungen
- 6.1
Teilnahme an sprach- und literaturwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.
- 6.2
Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur Landeskunde insbesondere Großbritanniens und Nordamerikas nach Maßgabe der Studienordnung.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Sprachbeherrschung
- 1.1
Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der englischen Sprache.
- 1.2
Eine auf der Grundlage der "Received Pronunciation" oder des sog. "General American" in Lautbildung und Intonation richtige und zu fester Gewohnheit gebrachte Aussprache. Nicht zulässig sind schwerwiegende muttersprachliche Interferenzen.
- 1.3
Fähigkeit, Texte mittleren Schwierigkeitsgrades ohne Hilfsmittel zu verstehen und auf englisch zu erläutern.
- 1.4
Unzureichende Sprachbeherrschung kann durch andere Prüfungsleistungen nicht ausgeglichen werden.
- 2
Sprachwissenschaft
- 2.1
Kenntnis neuerer sprachwissenschaftlicher Theorien und Methoden sowie Beherrschung ihrer Anwendung auf selbstgewählte Gebiete des gegenwärtigen britischen oder amerikanischen Englisch.
- 2.2
Kenntnis der wichtigsten Unterschiede zwischen nationalen Standardvarietäten der englischen Sprache unter besonderer Berücksichtigung des britischen und amerikanischen Englisch.
- 3
Literaturwissenschaft
- 3.1
Kenntnis der wichtigsten Entwicklungen und Perioden der englischen Literatur seit der Renaissance und der amerikanischen Literatur auf Grund der Lektüre ausgewählter Texte in der Originalsprache unter Berücksichtigung wichtiger kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge.
- 3.2
Kenntnis der Theorie, Methoden und Probleme der Literaturwissenschaft.
- 3.3
Fähigkeit zur literaturwissenschaftlichen Interpretation von Texten verschiedener Gattungen und Epochen.
- 4
Landeskunde
Kenntnisse über politische, soziale und kulturelle Fragen vornehmlich Großbritanniens und Nordamerikas.
- 5
Vertiefte Kenntnisse in drei vom Kandidaten auszuwählenden Teilgebieten gemäß Abschnitt II Nr. 2 bis 4.
- 6
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
In der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung ist der Nachweis der Sprachbeherrschung zu erbringen.
- 2
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Englisch erstes Fach ist.
Das Thema ist aus den Gebieten Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft zu wählen.
- 3
Schriftliche Prüfung
- 3.1
Verlangt werden zwei Klausuren, von denen jede aus mehreren Teilen bestehen kann.
- 3.2
Gesamtarbeitszeit: sieben Stunden.
- 3.3
Verlangt werden eine Übersetzung aus dem Deutschen ins Englische (drei Stunden) und eine Überprüfung des freien englischen Ausdrucksvermögens durch Darstellung eines ausgewählten Themas (vier Stunden).
- 4
Mündliche Prüfung
- 4.1
Gegenstände der mündlichen Prüfung sind die in Abschnitt II Nr. 1 bis 4 angegebenen Bereiche.
- 4.2
Der überwiegende Teil der Prüfung erfolgt in der Fremdsprache.
- 4.3
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.
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