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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *4. Deutsch
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Kenntnisse in zwei Fremdsprachen sind vor Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen.
- 2
Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung.
Es sind grundsätzlich nachzuweisen:
- 2.1
Proseminar aus dem Bereich der deskriptiven Sprachwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Neuhochdeutschen;
- 2.2
Proseminar Einführung ins Mittelhochdeutsche und in Elemente der historischen Sprachwissenschaft;
- 2.3
Proseminar Einführung in die Literaturwissenschaft der neueren deutschen Literatur;
- 2.4
thematisch gebundenes Proseminar aus dem Bereich der neueren deutschen Literatur.
- 3
Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
- 3.1
Seminar aus dem Bereich der Sprachwissenschaft, möglichst der deskriptiven Sprachwissenschaft des Neuhochdeutschen;
- 3.2
Seminar aus dem Bereich der Literaturwissenschaft, möglichst der neueren deutschen Literaturwissenschaft;
- 3.3
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in Fachdidaktik.
- 4
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, insbesondere an einer Übung in Sprechkunde und Sprecherziehung.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Die Prüfung wird zu den Bereichen "Deutsche Sprache" und "Deutsche Literatur" abgenommen.
- 2
Deutsche Sprache
- 2.1
Beherrschung der deutschen Standardsprache der Gegenwart.
- 2.2
Schwerpunktartige Kenntnis sprachwissenschaftlicher Theorien und Methoden.
- 2.3
Kenntnis der Struktur und Funktion der deutschen Sprache, insbesondere die Fähigkeit, die deutsche Standardsprache der Gegenwart zu analysieren, zu beschreiben und zu erklären.
- 2.4
Kenntnis der Grundzüge des Mittelhochdeutschen und Überblick über die Geschichte des Neuhochdeutschen.
- 3
Deutsche Literatur
- 3.1
Fähigkeit, mittelhochdeutsche oder neuhochdeutsche Texte zu verstehen und zu analysieren.
- 3.2
Überblick über die deutsche Literaturgeschichte aufgrund exemplarischer Lektüre von Texten und wissenschaftlicher Literatur.
- 3.3
Schwerpunktartige Kenntnis literaturwissenschaftlicher Probleme, Theorien und Methoden.
- 3.4
Kenntnisse einzelner Epochen, Gattungen, Autoren und Problembereiche aufgrund intensiver Lektüre von Texten und selbständiger Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur.
- 4
Aus den Bereichen "Deutsche Sprache" und "Deutsche Literatur" wählt der Kandidat je ein Gebiet aus, in dem er vertiefte Kenntnisse nachzuweisen hat.
- 5
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Deutsch erstes Fach ist.
Das Thema ist aus den Bereichen "Deutsche Sprache" oder "Deutsche Literatur" zu wählen.
- 2
Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausur aus den Bereichen "Deutsche Sprache" oder "Deutsche Literatur", und zwar aus den Gebieten der deskriptiven Sprachwissenschaft des Neuhochdeutschen oder der neueren deutschen Literaturwissenschaft, für die je drei Themen zur Auswahl gestellt werden.
Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung an, in welchem der beiden Bereiche er die Klausur anfertigen will.
- 3
Mündliche Prüfung
- 3.1
Auf jeden der Bereiche "Deutsche Sprache" und "Deutsche Literatur" soll etwa die Hälfte der Prüfungszeit entfallen.
- 3.2
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.
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