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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *17. Sport
- I
Zulassungsvoraussetzungen
Ordnungsgemäßes Studium nach Maßgabe der Studienordnung.
- 1
Grundstudium
- 1.1
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an praktischen und theoretischen Lehrveranstaltungen zur Didaktik folgender Sportarten:
Leichtathletik;
Gerätturnen;
Schwimmen;
Gymnastik;
Basketball;
Fußball;
Handball;
Volleyball.
- 1.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Lehrveranstaltungen zu den Grundlagen folgender Fachdisziplinen:
Bewegungslehre;
Sportgeschichte;
Sportmedizin einschließlich Anatomie und Physiologie des Sports;
Sportpädagogik;
Sportsoziologie;
Trainingslehre.
- 1.3
Erste Hilfe bei Sportverletzungen.
- 1.4
Rettungsschwimmen.
- 1.5
Wasserspringen.
- 1.6
Kleine Spiele.
- 1.7
Der erfolgreiche Abschluß des Grundstudiums ist nachzuweisen durch studienbegleitende Zwischenprüfung in der Regel bis zum Beginn des fünften Semesters.
- 2.
Hauptstudium
- 2.1
Nachweis des vertieften Studiums der Didaktik einer der Sportarten Leichtathletik, Gerätturnen, Schwimmen, Sportspiele, durch erfolgreiche Teilnahme an einer Übung und einem Seminar.
- 2.2
Nachweis des vertieften Studiums in den Fachdisziplinen gemäß 1.2 durch Teilnahme an Vorlesungen und erfolgreiche Teilnahme an je einem Seminar aus
- 2.2.1
Sportpädagogik oder Sportgeschichte oder Sportsoziologie;
- 2.2.2
Bewegungslehre oder Sportmedizin oder Trainingslehre.
- 2.3
Teilnahme an einem Kurs aus Skifahren, Wandern, Rudern oder anderen Sportarten.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Vertiefte Kenntnisse in der Didaktik der gemäß Abschnitt I Nr. 2.1 gewählten Sportart.
- 2
Vertiefte Kenntnisse aus den beiden gewählten Fachdisziplinen gemäß Abschnitt I Nr. 2.2.1 und 2.2.2.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Sport erstes Fach ist.
Das Thema ist aus einer der Fachdisziplinen gemäß Abschnitt I Nr. 1.2 zu wählen, die im Hauptstudium vertieft studiert wurden.
- 2
Schriftliche Prüfung
- 2.1
Eine dreistündige Klausur aus Sportpädagogik, Sportgeschichte oder Sportsoziologie.
- 2.2
Eine dreistündige Klausur aus Bewegungslehre, Sportmedizin oder Trainingslehre.
- 2.3
Der Kandidat gibt bei der Meldung zur Prüfung die beiden Fachdisziplinen an, in denen er die Klausuren schreiben will; aus diesen Fachdisziplinen werden ihm jeweils zwei Themen zur Wahl gestellt.
- 3
Mündliche Prüfung
- 3.1
Theorie einer der Sportarten Leichtathletik, Gerätturnen, Schwimmen, Sportspiele.
- 3.2
Sportpädagogik, Sportgeschichte oder Sportsoziologie.
- 3.3
Bewegungslehre, Sportmedizin oder Trainingslehre.
- 3.4
Die in den Klausuren gewählten Fachdisziplinen können nicht Gegenstand der mündlichen Prüfung sein.
- 3.5
Da Fachdidaktik in mehrere Fachdisziplinen integriert ist, entfällt eine gesonderte Prüfung. Daher wird in Abweichung von § 17 Abs. 4 keine eigene Note erstellt.
- IV
Berechnung der Endnote
Bei der Berechnung der Endnote in Sport ist das Gesamtergebnis der Note für den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums (Zwischenprüfung) gemäß Abschnitt I Nr. 1.7 zum Ergebnis der Staatsprüfung gemäß Abschnitt III im Verhältnis 1:2 zu gewichten.
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