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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *16. Spanisch
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Lateinkenntnisse sind vor Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen.
- 2
Auslandsaufenthalt
Nach Möglichkeit ein mindestens dreimonatiger Aufenthalt in dem betreffenden Sprachraum.
- 3
Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung. Es sind grundsätzlich nachzuweisen:
- 3.1
Aufbaukurs II
- 3.2
Proseminar Einführung in die Sprachwissenschaft
- 3.3
Proseminar Einführung in die Literaturwissenschaft
- 3.4
Proseminar Sprachwissenschaft
- 3.5
Proseminar Literaturwissenschaft.
- 4
Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
- 4.1
Übersetzung II
- 4.2
Aufsatz II
- 4.3
Sprach- oder literaturwissenschaftliches Hauptseminar
- 4.4
Lehrveranstaltung zur Landeskunde des modernen Spanien.
- 5
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in Fachdidaktik.
- 6
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Wahl.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Sprachbeherrschung
- 1.1
Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der spanischen Sprache.
- 1.2
Korrekte Aussprache und Intonation.
- 1.3
Fähigkeit, alltägliche Texte, die keine besonderen fachterminologischen Schwierigkeiten aufweisen, ohne Hilfsmittel zu verstehen und auf spanisch zu erläutern.
- 1.4
Unzureichende Sprachbeherrschung kann durch andere Prüfungsleistungen nicht ausgeglichen werden.
- 2
Sprachwissenschaft
Einblick in die Aufgaben und Probleme der Sprachwissenschaft und ihre Anwendung auf das Spanische. Vertrautheit mit der wesentlichen Literatur zur spanischen Gegenwartssprache. Überblick über die Geschichte des Neuspanischen. Fähigkeit, einen neuspanischen Text linguistisch zu erklären.
- 3
Literaturwissenschaft
- 3.1
Kenntnis der wichtigsten Entwicklungen und Epochen der neuspanischen Literatur auf Grund eigener Lektüre ausgewählter Texte unter Einbeziehung kultureller, politischer und sozioökonomischer Zusammenhänge.
- 3.2
Kenntnis ausgewählter Methoden und Probleme der Literaturwissenschaft und ihrer Anwendung auf die spanische Literatur.
- 3.3
Fähigkeit, Texte verschiedener Gattungen und Epochen literaturwissenschaftlich zu interpretieren.
- 4
Landeskunde
Kenntnis der kulturellen, politischen und sozioökonomischen Gegenwartsprobleme Spaniens.
- 5
Vertiefte Kenntnisse in fünf vom Kandidaten anzugebenden Themen, wobei drei Themen aus einem Spezialgebiet (Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft) und jeweils eines aus dem nicht als Spezialgebiet gewählten Bereich und der Landeskunde gewählt werden müssen.
- 6
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung (Erweiterungsprüfung)
- 1
In der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung ist der Nachweis der Sprachbeherrschung zu erbringen.
- 2
Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Klausuren, von denen jede aus mehreren Teilen bestehen kann. Die Gesamtarbeitszeit beträgt sieben Stunden.
- 2.1
Übersetzung aus dem Deutschen ins Spanische (drei Stunden)
- 2.2
Aufsatz über ein ausgewähltes Thema (vier Stunden).
- 3
Mündliche Prüfung
- 3.1
Gegenstände der mündlichen Prüfung sind die in Abschnitt II Nr. 2 bis 4 angegebenen Bereiche.
- 3.2
Geeignete Teile der Prüfung sind in spanischer Sprache abzuhalten.
- 3.3
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.
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