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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *15. Sozialkunde
- I
Zulassungsvoraussetzung
- 1
Sprachkenntnisse
Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, die zur Lektüre politikwissenschaftlicher Themen befähigen. Sie sind bis zum Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen.
- 2
Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung. Es sind grundsätzlich nachzuweisen:
- 2.1
Proseminar und zwei Übungen in Politikwissenschaft;
- 2.2
Proseminar, das Fragestellungen und Methoden der politischen Soziologie vermittelt;
- 2.3
volkswirtschaftliche Übung für Anfänger.
- 3
Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
- 3.1
Seminar in Politikwissenschaft;
- 3.2
Übung für Fortgeschrittene, in der fachbezogene soziologische oder volkswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt werden (je nach Wahl des Studienschwerpunkts).
- 4
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in Fachdidaktik.
- 5
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Kenntnisse und Fähigkeiten, theoretische Probleme der Politik sowie praktische Fragen der Innen- und Außenpolitik wissenschaftlich zu erörtern und zu beurteilen. Volkswirtschaftliches und soziologisches Grundwissen, das elementare Zusammenhänge zwischen Politik und Wirtschaft zu verstehen ermöglicht.
- 2
Insbesondere sind nachzuweisen:
- -
Kenntnis verschiedener Herrschaftssysteme;
- -
Spezielle Kenntnis der Verfassung und des Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik;
- -
Kenntnisse aus dem Bereich der internationalen Politik seit 1945;
- -
Kenntnis der Deutschlandpolitik und der deutschen Außenpolitik;
- -
Kenntnis der Hauptrichtungen, der wichtigsten Methoden und der Hilfsmittel der Politikwissenschaft;
- -
Kenntnisse in Politischer Theorie;
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Elementares Wissen in politischer Ideengeschichte, in der allgemeinen Geschichte seit 1789 und in der Zeitgeschichte.
- 3
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung
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- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Sozialkunde erstes Fach ist.
Das Thema der Prüfungsarbeit ist aus dem Gebiet der Politikwissenschaft zu wählen.
- 2
Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausur, für die drei Themen gemäß Abschnitt II Nr. 1 und 2 zur Wahl gestellt werden. Das Thema darf nicht aus dem Bereich gewählt werden, in dem die Wissenschaftliche Prüfungsarbeit angefertigt wurde.
- 3
Mündliche Prüfung
- 3.1
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 und 2.
- 3.2
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.
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