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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:RSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:31.03.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-13
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982*
15. Sozialkunde
I

Zulassungsvoraussetzung

1

Sprachkenntnisse
Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, die zur Lektüre politikwissenschaftlicher Themen befähigen. Sie sind bis zum Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen.

2

Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgeschriebenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung. Es sind grundsätzlich nachzuweisen:

2.1

Proseminar und zwei Übungen in Politikwissenschaft;

2.2

Proseminar, das Fragestellungen und Methoden der politischen Soziologie vermittelt;

2.3

volkswirtschaftliche Übung für Anfänger.

3

Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

3.1

Seminar in Politikwissenschaft;

3.2

Übung für Fortgeschrittene, in der fachbezogene soziologische oder volkswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt werden (je nach Wahl des Studienschwerpunkts).

4

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in Fachdidaktik.

5

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.

II

Prüfungsanforderungen

1

Kenntnisse und Fähigkeiten, theoretische Probleme der Politik sowie praktische Fragen der Innen- und Außenpolitik wissenschaftlich zu erörtern und zu beurteilen. Volkswirtschaftliches und soziologisches Grundwissen, das elementare Zusammenhänge zwischen Politik und Wirtschaft zu verstehen ermöglicht.

2

Insbesondere sind nachzuweisen:

-

Kenntnis verschiedener Herrschaftssysteme;

-

Spezielle Kenntnis der Verfassung und des Regierungssystems der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik;

-

Kenntnisse aus dem Bereich der internationalen Politik seit 1945;

-

Kenntnis der Deutschlandpolitik und der deutschen Außenpolitik;

-

Kenntnis der Hauptrichtungen, der wichtigsten Methoden und der Hilfsmittel der Politikwissenschaft;

-

Kenntnisse in Politischer Theorie;

-

Elementares Wissen in politischer Ideengeschichte, in der allgemeinen Geschichte seit 1789 und in der Zeitgeschichte.

3

Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.

III

Durchführung der Prüfung

1

Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Sozialkunde erstes Fach ist.

Das Thema der Prüfungsarbeit ist aus dem Gebiet der Politikwissenschaft zu wählen.

2

Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausur, für die drei Themen gemäß Abschnitt II Nr. 1 und 2 zur Wahl gestellt werden. Das Thema darf nicht aus dem Bereich gewählt werden, in dem die Wissenschaftliche Prüfungsarbeit angefertigt wurde.

3

Mündliche Prüfung

3.1

Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 und 2.

3.2

Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.