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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:RSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:31.03.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-13
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982*
14. Katholische Religionslehre
I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Sprachkenntnisse
Kenntnisse in Latein sind in der Regel bis zur Zwischenprüfung, spätestens jedoch vor Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen.

2

Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung. Es sind grundsätzlich nachzuweisen:

2.1

Vorlesungen über

-

Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie,

-

Kirchengeschichte,

-

Liturgiewissenschaft.

2.2

Proseminar "Einführung in die Theologie" (2-semestrig).

2.3

Seminar aus Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie oder Kirchengeschichte oder Liturgiewissenschaft.

3

Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

3.1

Seminar in biblischer Theologie;

3.2

Seminar in der dogmatischen Theologie;

3.3

Seminar in Religionspädagogik/Fachdidaktik.

4

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.

II

Prüfungsanforderungen

1

Altes Testament: Einführung und exemplarische Texte aus einem geschichtlichen Buch sowie aus einem anderen Buch des Alten Testaments.

2

Neues Testament: Entstehung und Grundgedanken des Neuen Testaments sowie exemplarische Texte aus einem Evangelium und aus einem anderen Buch des Neuen Testaments.

3

Dogmatik: Christologie und zwei der folgenden Gebiete:
Schöpfungslehre, Gotteslehre, Gnadenlehre, Eschatologie, Ekklesiologie, Sakramentenlehre.

4

Moraltheologie: Allgemeine Moraltheologie.

5

Sozialethik: Ein Gebiet aus der Sozialethik.

6

Kirchenrecht: Grundfragen aus dem kirchlichen Verfassungs- und Eherecht.

7

Religionspädagogik/Fachdidaktik: ein Gebiet aus der Religionspädagogik sowie Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.

8

Die theologischen Disziplinen Religionsphilosophie/ Fundamentaltheologie, Kirchengeschichte und Liturgiewissenschaft werden in der Zwischenprüfung geprüft:

8.1

Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie: Überblick über Grundfragen der Religionsphilosophie und ein Gebiet aus der Fundamentaltheologie.

8.2

Kirchengeschichte: Überblick über die Kirchengeschichte und Kenntnis einer kirchengeschichtlichen Epoche.

8.3

Liturgiewissenschaft: Überblick über die wichtigsten Epochen der Liturgiegeschichte und Grundkenntnisse in einem Gebiet der Liturgiewissenschaft.

III

Durchführung der Prüfung

1

Wissenschaftliche Prüfungsarbeit
Sofern Katholische Religionslehre erstes Fach ist, kann das Thema der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit aus jeder der unter Abschnitt II Nr. 1 bis 7 genannten Disziplinen gewählt werden; aus Nummer 8 nur dann, wenn der Kandidat nach der Zwischenprüfung an zusätzlichen Lehrveranstaltungen in der gewählten Disziplin teilgenommen hat.

2

Schriftliche Prüfung
Nach Wahl des Kandidaten werden aus den Disziplinen Altes Testament, Neues Testament, Dogmatik zwei je dreistündige Klausuren geschrieben. Die beiden Klausurdisziplinen werden nicht mehr mündlich geprüft.

3

Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Disziplinen:

3.1

Moraltheologie und Sozialethik;

3.2

Kirchenrecht und Religionspädagogik/Fachdidaktik;

3.3

die Disziplin aus der Gruppe Altes Testament, Neues Testament, Dogmatik, in der keine Klausur geschrieben wurde;

3.4

da die Prüfung in Religionspädagogik die Fachdidaktik berücksichtigt, wird in Abweichung von § 17 Abs. 4 keine gesonderte Note erteilt.

IV

Für die Endnote wird die Gesamtnote der Zwischenprüfung mit 25 % gewichtet.