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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *14. Katholische Religionslehre
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Kenntnisse in Latein sind in der Regel bis zur Zwischenprüfung, spätestens jedoch vor Beginn des Hauptstudiums nachzuweisen.
- 2
Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung. Es sind grundsätzlich nachzuweisen:
- 2.1
Vorlesungen über
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Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie,
- -
Kirchengeschichte,
- -
Liturgiewissenschaft.
- 2.2
Proseminar "Einführung in die Theologie" (2-semestrig).
- 2.3
Seminar aus Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie oder Kirchengeschichte oder Liturgiewissenschaft.
- 3
Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
- 3.1
Seminar in biblischer Theologie;
- 3.2
Seminar in der dogmatischen Theologie;
- 3.3
Seminar in Religionspädagogik/Fachdidaktik.
- 4
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Altes Testament: Einführung und exemplarische Texte aus einem geschichtlichen Buch sowie aus einem anderen Buch des Alten Testaments.
- 2
Neues Testament: Entstehung und Grundgedanken des Neuen Testaments sowie exemplarische Texte aus einem Evangelium und aus einem anderen Buch des Neuen Testaments.
- 3
Dogmatik: Christologie und zwei der folgenden Gebiete:
Schöpfungslehre, Gotteslehre, Gnadenlehre, Eschatologie, Ekklesiologie, Sakramentenlehre.
- 4
Moraltheologie: Allgemeine Moraltheologie.
- 5
Sozialethik: Ein Gebiet aus der Sozialethik.
- 6
Kirchenrecht: Grundfragen aus dem kirchlichen Verfassungs- und Eherecht.
- 7
Religionspädagogik/Fachdidaktik: ein Gebiet aus der Religionspädagogik sowie Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- 8
Die theologischen Disziplinen Religionsphilosophie/ Fundamentaltheologie, Kirchengeschichte und Liturgiewissenschaft werden in der Zwischenprüfung geprüft:
- 8.1
Religionsphilosophie/Fundamentaltheologie: Überblick über Grundfragen der Religionsphilosophie und ein Gebiet aus der Fundamentaltheologie.
- 8.2
Kirchengeschichte: Überblick über die Kirchengeschichte und Kenntnis einer kirchengeschichtlichen Epoche.
- 8.3
Liturgiewissenschaft: Überblick über die wichtigsten Epochen der Liturgiegeschichte und Grundkenntnisse in einem Gebiet der Liturgiewissenschaft.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit
Sofern Katholische Religionslehre erstes Fach ist, kann das Thema der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit aus jeder der unter Abschnitt II Nr. 1 bis 7 genannten Disziplinen gewählt werden; aus Nummer 8 nur dann, wenn der Kandidat nach der Zwischenprüfung an zusätzlichen Lehrveranstaltungen in der gewählten Disziplin teilgenommen hat.
- 2
Schriftliche Prüfung
Nach Wahl des Kandidaten werden aus den Disziplinen Altes Testament, Neues Testament, Dogmatik zwei je dreistündige Klausuren geschrieben. Die beiden Klausurdisziplinen werden nicht mehr mündlich geprüft.
- 3
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf folgende Disziplinen:
- 3.1
Moraltheologie und Sozialethik;
- 3.2
Kirchenrecht und Religionspädagogik/Fachdidaktik;
- 3.3
die Disziplin aus der Gruppe Altes Testament, Neues Testament, Dogmatik, in der keine Klausur geschrieben wurde;
- 3.4
da die Prüfung in Religionspädagogik die Fachdidaktik berücksichtigt, wird in Abweichung von § 17 Abs. 4 keine gesonderte Note erteilt.
- IV
Für die Endnote wird die Gesamtnote der Zwischenprüfung mit 25 % gewichtet.
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