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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:RSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:31.03.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-13
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982*
12. Physik
I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung.

Es sind grundsätzlich nachzuweisen:

1.1

Experimentalphysik für Physiker und Mathematiker I und II mit Übungen;

1.2

Physikalisches Praktikum für Physiker, Mathematiker, Chemiker und Biologen I und II;

1.3

Mathematik für Naturwissenschaftler (oder gleichwertige Lehrveranstaltung), einsemestrig, mit Übungen, wenn Mathematik nicht anderes oder weiteres Fach ist.

2

Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:

2.1

Einführung in die Atomphysik mit Übungen oder entsprechende Lehrveranstaltung;

2.2

weiterführende Vorlesung in angewandter oder experimenteller Physik, z. B. Elektronik;

2.3

physikalisches Demonstrationspraktikum für Lehramtskandidaten mit Seminar;

2.4

physikalisches Seminar, wenn Physik als erstes Fach gewählt wird.

3

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer fachdidaktischen Übung.

4

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.

II

Prüfungsanforderungen

1

Kenntnis der grundlegenden Zusammenhänge und Gesetze der Physik und Bekanntschaft mit den wichtigsten Anwendungen in Anlehnung an den Inhalt der unter Abschnitt I genannten Vorlesungen und Praktika.

2

Bei Physik als erstem Fach vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Physik, aus dem das Thema der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit gewählt wurde.

3

Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.

III

Durchführung der Prüfung

1

Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Physik erstes Fach ist.

Das Thema der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit ist aus einem Gebiet der experimentellen oder angewandten Physik zu wählen.

2

Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer fünfstündigen Klausur, für die drei Themen aus der experimentellen oder angewandten Physik (einschließlich Atomphysik) zur Wahl gestellt werden.

3

Mündliche Prüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 3.