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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *12. Physik
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung.
Es sind grundsätzlich nachzuweisen:
- 1.1
Experimentalphysik für Physiker und Mathematiker I und II mit Übungen;
- 1.2
Physikalisches Praktikum für Physiker, Mathematiker, Chemiker und Biologen I und II;
- 1.3
Mathematik für Naturwissenschaftler (oder gleichwertige Lehrveranstaltung), einsemestrig, mit Übungen, wenn Mathematik nicht anderes oder weiteres Fach ist.
- 2
Hauptstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen:
- 2.1
Einführung in die Atomphysik mit Übungen oder entsprechende Lehrveranstaltung;
- 2.2
weiterführende Vorlesung in angewandter oder experimenteller Physik, z. B. Elektronik;
- 2.3
physikalisches Demonstrationspraktikum für Lehramtskandidaten mit Seminar;
- 2.4
physikalisches Seminar, wenn Physik als erstes Fach gewählt wird.
- 3
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer fachdidaktischen Übung.
- 4
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Kenntnis der grundlegenden Zusammenhänge und Gesetze der Physik und Bekanntschaft mit den wichtigsten Anwendungen in Anlehnung an den Inhalt der unter Abschnitt I genannten Vorlesungen und Praktika.
- 2
Bei Physik als erstem Fach vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet der Physik, aus dem das Thema der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit gewählt wurde.
- 3
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung
-
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Physik erstes Fach ist.
Das Thema der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit ist aus einem Gebiet der experimentellen oder angewandten Physik zu wählen.
- 2
Schriftliche Prüfung
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer fünfstündigen Klausur, für die drei Themen aus der experimentellen oder angewandten Physik (einschließlich Atomphysik) zur Wahl gestellt werden.
- 3
Mündliche Prüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 3.
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