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Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982 *10. Mathematik
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Grundstudium
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den durch die Studienordnung für das Grundstudium vorgesehenen Lehrveranstaltungen oder der Zwischenprüfung.
Es sind grundsätzlich vorzulegen:
- 1.1
Übungsschein aus Analysis I oder II;
- 1.2
Übungsschein aus Linearer Algebra I oder II.
- 2
Hauptstudium
- 2.1
Schein über das Mathematische Grundpraktikum oder Schein aus der angewandten Mathematik mit praktischen Übungen;
- 2.2
weiterer Übungsschein, jedoch nicht aus Analysis I, II, Linearer Algebra I, II;
- 2.3
Schein über ein fachwissenschaftliches Proseminar;
- 2.4
Schein über ein fachwissenschaftliches Seminar;
- 2.5
Schein über eine fachdidaktische Übung oder ein fachdidaktisches Proseminar.
- 3
Bei der Meldung zur Prüfung hat der Kandidat seine Wahlgebiete zu benennen.
- II
Prüfungsanforderungen
-
- 1
Es wird die Kenntnis von Problemen und Methoden aus Analysis und Linearer Algebra im Umfang der Anfängerveranstaltungen des ersten Studienjahres, der Lehrveranstaltung aus Abschnitt I Nr. 2.1 und zwei verschiedenen Gebieten verlangt, die sich der Kandidat aus nachfolgendem Katalog auswählt:
- 1.1
Analysis;
- 1.2
Algebra und Zahlentheorie;
- 1.3
Geometrie;
- 1.4
Numerik und Informatik;
- 1.5
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik;
- 1.6
Grundlagen der Mathematik oder mathematische Logik oder Geschichte der Mathematik. Der Umfang der hierfür zu erwerbenden Kenntnisse soll etwa dem Inhalt von zwei je drei- bis vierstündigen einsemestrigen Lehrveranstaltungen entsprechen (ausschließlich der Lehrveranstaltungen des ersten Studienjahres und der Lehrveranstaltung aus Abschnitt I Nr. 2.1), darunter mindestens eine mit Übung.
- 2
Es werden für die Schulmathematik wichtige mathematische Kenntnisse verlangt, die z. B. auch in fachdidaktischen Lehrveranstaltungen erworben werden können.
- 3
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit,
nur wenn Mathematik erstes Fach ist.
- 2
Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausur gemäß Abschnitt II Nr. 1.
- 3
Mündliche Prüfung
- 3.1
Die Prüfung erstreckt sich auf die Prüfungsanforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 2.
- 3.2
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.
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