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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:RSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:31.03.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-13
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982*
1. Bildende Kunst
I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Künstlerische Studienbereiche
Praktische und theoretische Ausbildung in den Studienbereichen Kunst und Design/Medien; innerhalb dieser Bereiche müssen Malen, Zeichnen, Graphik und Plastik abgedeckt sein.

1.1

Grundstudium
Teilnahme an einführenden Lehrveranstaltungen im 1. bis 3. Semester nach Maßgabe der Studienordnung.

1.2

Hauptstudium

1.2.1

Teilnahme an sieben Übungen, davon fünf mit Leistungsnachweis.

1.2.2

Teilnahme an einer Exkursion.

2

Kunstgeschichte

2.1

Viersemestrige Zyklusvorlesung in Kunstgeschichte (zweistündige Pflichtvorlesung).

2.2

Erfolgreiche Teilnahme an zwei Seminaren.

2.3

Teilnahme an einer kunstgeschichtlichen Exkursion.

3

Fachdidaktik

3.1

Teilnahme an zwei Vorlesungen.

3.2

Teilnahme an drei Seminaren, davon zwei mit Leistungsnachweis.

3.3

Teilnahme an unterrichtspraktischen Übungen.

3.4

Im Hinblick auf den Umfang der kunstdidaktischen Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis der Didaktik im zweiten Fach abgesehen werden.

II

Prüfungsanforderungen

1

Künstlerische Studienbereiche

1.1

Fähigkeit, künstlerische Problemstellungen zu erkennen, sie selbständig zu lösen, die Ergebnisse zu interpretieren, zu beurteilen und zu bewerten.

1.2

Kenntnis der wesentlichen Bedingungen, Materialien, Techniken und Gestaltungsmöglichkeiten des Schwerpunktgebietes, aus dem die künstlerische Prüfungsarbeit gefertigt wird. Einsicht in die Zusammenhänge zwischen der praktischen Gestaltung und den theoretischen Grundlagen.

2

Kunstgeschichte

2.1

Kenntnis der Hauptlinien der europäischen Kunstentwicklung und kunstgeschichtlicher Methoden.

2.2

Kenntnis bedeutender Werke der Architektur, Plastik und Malerei bis zur Gegenwart.

3

Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.

III

Durchführung der Prüfung

1

Künstlerische Prüfungsarbeit
Das Thema der Arbeit soll einen künstlerisch-praktischen oder einen kunsttheoretischen Schwerpunkt haben.

2

Künstlerisch-praktische Prüfung

2.1

Viertägige Klausur in dem gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 gewählten Studiengebiet, Präsentation der Klausurarbeit und Vorlage von Studienarbeiten aus dem gleichen Studiengebiet.

2.2

Vorlage von Studienarbeiten aus zwei weiteren Studiengebieten und deren Präsentation.

3

Mündliche Prüfung
Kunstgeschichte und Fachdidaktik
Abweichend von § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b und c beträgt die Prüfungszeit in Kunstgeschichte und Fachdidaktik jeweils 30 Minuten.