- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Künstlerische Studienbereiche
Praktische und theoretische Ausbildung in den Studienbereichen Kunst und Design/Medien; innerhalb dieser Bereiche müssen Malen, Zeichnen, Graphik und Plastik abgedeckt sein.
- 1.1
Grundstudium
Teilnahme an einführenden Lehrveranstaltungen im 1. bis 3. Semester nach Maßgabe der Studienordnung.
- 1.2
Hauptstudium
- 1.2.1
Teilnahme an sieben Übungen, davon fünf mit Leistungsnachweis.
- 1.2.2
Teilnahme an einer Exkursion.
- 2
Kunstgeschichte
- 2.1
Viersemestrige Zyklusvorlesung in Kunstgeschichte (zweistündige Pflichtvorlesung).
- 2.2
Erfolgreiche Teilnahme an zwei Seminaren.
- 2.3
Teilnahme an einer kunstgeschichtlichen Exkursion.
- 3
Fachdidaktik
- 3.1
Teilnahme an zwei Vorlesungen.
- 3.2
Teilnahme an drei Seminaren, davon zwei mit Leistungsnachweis.
- 3.3
Teilnahme an unterrichtspraktischen Übungen.
- 3.4
Im Hinblick auf den Umfang der kunstdidaktischen Lehrveranstaltungen kann vom Nachweis der Didaktik im zweiten Fach abgesehen werden.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Künstlerische Studienbereiche
- 1.1
Fähigkeit, künstlerische Problemstellungen zu erkennen, sie selbständig zu lösen, die Ergebnisse zu interpretieren, zu beurteilen und zu bewerten.
- 1.2
Kenntnis der wesentlichen Bedingungen, Materialien, Techniken und Gestaltungsmöglichkeiten des Schwerpunktgebietes, aus dem die künstlerische Prüfungsarbeit gefertigt wird. Einsicht in die Zusammenhänge zwischen der praktischen Gestaltung und den theoretischen Grundlagen.
- 2
Kunstgeschichte
- 2.1
Kenntnis der Hauptlinien der europäischen Kunstentwicklung und kunstgeschichtlicher Methoden.
- 2.2
Kenntnis bedeutender Werke der Architektur, Plastik und Malerei bis zur Gegenwart.
- 3
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik, insbesondere der fachspezifischen Lehrplanentwicklung und im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Künstlerische Prüfungsarbeit
Das Thema der Arbeit soll einen künstlerisch-praktischen oder einen kunsttheoretischen Schwerpunkt haben.
- 2
Künstlerisch-praktische Prüfung
- 2.1
Viertägige Klausur in dem gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 gewählten Studiengebiet, Präsentation der Klausurarbeit und Vorlage von Studienarbeiten aus dem gleichen Studiengebiet.
- 2.2
Vorlage von Studienarbeiten aus zwei weiteren Studiengebieten und deren Präsentation.
- 3
Mündliche Prüfung
Kunstgeschichte und Fachdidaktik
Abweichend von § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b und c beträgt die Prüfungszeit in Kunstgeschichte und Fachdidaktik jeweils 30 Minuten.