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Einzelnorm
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:RSchulLehr1StPrV RP
Fassung vom:31.03.1982
Gültig ab:01.10.2005
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-13
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen
Vom 31. März 1982*

§ 3

Landesprüfungsamt

Die Durchführung der Prüfung obliegt dem fachlich zuständigen Ministerium (Landesprüfungsamt für das Lehramt an Schulen); es entscheidet, sofern nichts anderes bestimmt ist.