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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:GymLehr1StPrV RP
Fassung vom:07.05.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-14
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
Vom 7. Mai 1982*
9. Griechisch

Vorbemerkung:

Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.

I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Sprachkenntnisse

Lateinkenntnisse sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden.

2

Grundstudium

2.1

Qualifizierte Leistungsnachweise über folgende Lehrveranstaltungen:

2.1.1

Ein Proseminar im Bereich der Prosaliteratur.

2.1.2Ein Proseminar im Bereich der Dichtung.

2.1.3Ein Proseminar Latein.

2.1.4Ein Stilübungskurs.

2.2

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:

Je eine Übung in folgenden Bereichen:

2.2.1

Lektüre für Anfänger.

2.2.2

Kursorische Lektüre.

2.3

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.

3

Zeugnis der Zwischenprüfung

4

Hauptstudium

4.1

Qualifizierte Leistungsnachweise über folgende Lehrveranstaltungen:

4.1.1

Zwei Seminare.

4.1.2Ein Stilübungskurs (Oberstufe).

4.2

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:

4.2.1

Ein Lektürekurs für Fortgeschrittene.

4.2.2Ein Klausurenkurs (griechisch-deutsche Übersetzung).

4.3

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.

5

Grund- oder Hauptstudium

Ein Leistungsnachweis in Fachdidaktik.

II

Prüfungsanforderungen

1

Sprache

1.1

Beherrschung der griechischen Grammatik, auch als Mittel zur Beschreibung und Erschließung von Texten.

1.2

Kenntnis auf dem Gebiet der Sprachgeschichte und der griechischen Dialekte.

1.3

Fähigkeit, auch schwierigere Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.

1.4

Vertrautheit mit Textkritik.

2

Literatur

2.1

Auf eigener Lektüre beruhende Kenntnis zentraler Schriftsteller vom Epos bis zum 4. Jahrhundert v. Chr. und einiger Werke von Autoren der späteren Zeit.

2.2

Kenntnis der literarischen Sprachformen und ihrer Entwicklung.

2.3

Überblick über die griechische Literaturgeschichte.

2.4

Vertiefte Kenntnis ausgewählter Werke je eines bedeutenden Dichters und Prosaikers einschließlich dazu gehörender wissenschaftlicher Kommentierung und Forschung. Literatur- und kulturhistorische Einordnung der gewählten Schriftsteller.

2.5

Sicherheit in der Bestimmung und Geläufigkeit im Vortrag der häufigsten metrischen Formen.

2.6

Kenntnisse in der Geschichte und Kultur des griechischen Altertums, in griechischer Landeskunde, Philosophie, Kunst, Religion und Mythologie.

2.7

Einblick in die Wirkungsgeschichte der griechischen Literatur, Philosophie und Wissenschaften.

3

Fachdidaktik

Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.

III

Durchführung der Prüfung

1

Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Griechisch erstes Fach ist).

2

Schriftliche Prüfung

Zwei Klausuren.

Gesamtarbeitszeit: acht Stunden.

Übersetzung von zwei griechischen Texten ins Deutsche (einer aus der Prosa, der andere aus der Dichtung) sowie Erläuterungen, Beantwortung von Zusatzfragen und Analyse eines metrischen Beispiels.

3

Mündliche Prüfung

3.1

Der Schwerpunkt der mündlichen Prüfung ist die Textinterpretation.

3.2

Der Schwerpunkt der mündlichen Prüfung soll sich nicht mit dem Gegenstand der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit überschneiden.

4

Prüfungsleistungen in Fachdidaktik

Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8.