8. Geschichte
Vorbemerkung:
Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Kenntnisse in zwei Fremdsprachen, darunter Latein, sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden.
- 2
Grundstudium
-
- 2.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Drei Proseminare, davon je eines in alter, eines in mittelalterlicher, eines in neuerer/neuester Geschichte.
- 2.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in der Lektüre von Quellen.
- 2.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.
- 3
Zeugnis der Zwischenprüfung
- 4
Hauptstudium
- 4.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Drei Seminare, davon je eines in alter oder mittelalterlicher, eines in neuerer und eines in neuester Geschichte.
- 4.2
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.
- 5
Grund- oder Hauptstudium
- 5.1
Ein qualifizierter Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
- 5.2
Teilnahme an einer mindestens eintägigen Exkursion.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Überblick über die Epochen der alten, mittelalterlichen, neueren und neuesten Geschichte.
- 2
Vertiefte Kenntnisse
- -
entweder eines Sachgebietes (z. B. aus der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Verfassungsgeschichte usw.)
- -
oder eines zeitlichen Abschnitts.
Die Kenntnisse müssen aus dem Studium von Quellen und wissenschaftlicher Literatur unter Verwendung wichtiger Hilfsmittel und Methoden der Geschichtswissenschaft erworben sein.
- 3
Fähigkeit, die gewählten Themen in die Zusammenhänge der Geschichte einzuordnen.
- 4
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Geschichte erstes Fach ist).
- 2
Schriftliche Prüfung
- 2.1
Eine fünfstündige Klausur.
- 2.2
Die Klausur kann aus dem Bereich der alten, mittelalterlichen, neueren oder neuesten Geschichte gewählt werden.
- 2.3
Es werden zwei Aufgaben zur Wahl gestellt, jedoch nicht aus dem Bereich, in dem die wissenschaftliche Prüfungsarbeit angefertigt wurde. Die jeweilige Aufgabe besteht ganz oder teilweise aus einer Quelleninterpretation.
- 3
Mündliche Prüfung
-
- 3.1
Die Prüfung erstreckt sich auf die Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 3. Die Prüfung in neuerer und neuester Geschichte muss mindestens die Hälfte der Prüfungszeit umfassen.
- 3.2
Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung sollen sich nicht mit dem Gegenstand der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit überschneiden.
- 4
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik
Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8.