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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:GymLehr1StPrV RP
Fassung vom:07.05.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-14
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
Vom 7. Mai 1982*
7. Geographie
I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Grundstudium

1.1

Qualifizierte Leistungsnachweise:

Je ein Nachweis über folgende Lehrveranstaltungen:

1.1.1

Einführung in die Physische Geographie.

1.1.2

Einführung in die Humangeographie.

1.1.3

Einführung in wichtige geographische Medien und Darstellungsweisen.

1.1.4

Einführung in wichtige Themenbereiche und Arbeitsweisen der Geographie.

1.2

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.

2

Zeugnis der Zwischenprüfung

3

Hauptstudium

3.1

Qualifizierte Leistungsnachweise über folgende Lehrveranstaltungen:

3.1.1

Zwei Seminare, davon eines zur Regionalen Geographie.

3.1.2

Karten- und/oder Luftbildinterpretation.

3.1.3Ein Geländepraktikum.

3.2

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.

4

Grund- oder Hauptstudium

4.1

Ein qualifizierter Leistungsnachweis in Fachdidaktik.

4.2

Nachweis der Teilnahme an folgenden wissenschaftlichen Exkursionen:

4.2.1

Vier Tagesexkursionen.

4.2.2

Eine mehrtägige Deutschlandexkursion.

4.2.3

Eine mindestens zweiwöchige Exkursion, die auch ins Ausland führen kann.

II

Prüfungsanforderungen

1

Beherrschung grundlegender Arbeitstechniken und Verfahrensweisen, die zur Lösung physisch-geographischer und humangeographischer Fragestellungen erforderlich sind. Vertrautheit mit geographischen Medien und Darstellungsmethoden.

2

Überblick über die Hauptgebiete der Allgemeinen Geographie. Vertiefte Kenntnis von je zwei selbstgewählten Teilbereichen aus der Physischen Geographie und der Humangeographie.

3

Grundlegende Kenntnis der klimatischen und der geomorphologischen Großgliederung der Erde, der großen Kultur- und Wirtschaftsräume und der politischen Einheiten der Erde.

Kenntnis der hierfür erforderlichen topographischen Grundlagen.

4

Vertiefte Kenntnis Deutschlands und seiner Einbindung in Europa, eines Teilraumes Europas und eines außereuropäischen Großraumes, wobei die strukturellen Grundprobleme der Industrie- und Entwicklungsländer exemplarisch berücksichtigt werden sollen.

5

Fähigkeit, Landschaftsräume als ökologische Systeme zu verstehen und ihre Belastbarkeit aufgrund der Kenntnis der geographischen Bedingungen zu bewerten.

6

Fähigkeit zur Erfassung und Erklärung räumlicher Strukturen als Ausdruck sozial- und wirtschaftsgeographischer Prozesse.

7

Fähigkeit, unterschiedliche Lebensformen sowie Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme zu verstehen und Zusammenhänge mit natürlichen und historisch gewachsenen Raumstrukturen aufzeigen zu können.

8

Grundlegende Einsichten in die Aufgaben der Raumordnung, der Raumplanung und des Umweltschutzes als wichtige Teilbereiche der Angewandten Geographie.

9

Fachdidaktik

Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnis grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.

III

Durchführung der Prüfung

1

Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Geographie erstes Fach ist).

2

Schriftliche Prüfung

Eine fünfstündige Klausur, für die drei Themen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 8 zur Wahl gestellt werden. Diese Themen sind unter Einbeziehung von geographischen Arbeitsmitteln, insbesondere Karten bzw. Luftbildern, zu bearbeiten.

3

Mündliche Prüfung

Die Prüfung erstreckt sich auf Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 8.

4

Prüfungsleistungen in Fachdidaktik

Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8.