6. Französisch
Vorbemerkung:
Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Lateinkenntnisse sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden.
- 2
Auslandsaufenthalt
In der Regel ist ein dreimonatiger Aufenthalt in dem betreffenden Sprachraum nachzuweisen.
- 3
Grundstudium
- 3.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über:
- 3.1.1
Einführung in die französische Literaturwissenschaft.
- 3.1.2
Einführung in die französische Sprachwissenschaft.
3.1.3Ein thematisches literaturwissenschaftliches Proseminar.
3.1.4Ein thematisches sprachwissenschaftliches Proseminar.
- 3.1.5
Einführung in das Altfranzösische und in die Geschichte der französischen Sprache.
- 3.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:
- 3.2.1
Sprachpraxis
Nachweis in:
-Phonetik,
- -
deutsch-französische Übersetzung unter besonderer Berücksichtigung der Grammatik,
- -
Aufsatz.
- 3.2.2
Einführung in die Landeskunde.
- 3.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.
- 4
Zeugnis der Zwischenprüfung
- 5
Hauptstudium
- 5.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über:
- 5.1.1
Ein Seminar in Literaturwissenschaft.
5.1.2Ein Seminar in Sprachwissenschaft.
- 5.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:
- 5.2.1
Sprachpraxis
Nachweis in:
-deutsch-französische Übersetzung unter besonderer Berücksichtigung der Grammatik,
- -
literaturwissenschaftlicher oder sprachwissenschaftlicher Fachaufsatz mit Textanalyse,
- -
Klausurenkurs.
- 5.2.2
Eine Lehrveranstaltung in Landeskunde.
- 5.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.
- 6
Grund- oder Hauptstudium:
Ein qualifizierter Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Sprachbeherrschung
- 1.1
Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der französischen Sprache.
- 1.2
Beherrschung eines ausgedehnten Wortschatzes und differenzierter syntaktischer Muster.
- 1.3
Einwandfreie Aussprache.
- 1.4
Fähigkeit, auch schwierige Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.
- 1.5
Unzureichende Sprachbeherrschung kann durch andere Prüfungsleistungen nicht ausgeglichen werden.
- 2
Sprachwissenschaft
- 2.1
Vertrautheit mit dem heutigen geschriebenen und gesprochenen Französisch, seiner wissenschaftlichen Analyse sowie mit Methoden und Problemen der Sprachwissenschaft.
- 2.2
Überblick über die Geschichte der französischen Sprache.
- 2.3
Fähigkeit, einen altfranzösischen Text zu analysieren.
- 3
Literaturwissenschaft
- 3.1
Kenntnis wichtiger Autoren sowie der Epochen und Entwicklungen der französischen Literatur aufgrund eigener Lektüre ausgewählter Texte in der Originalsprache unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge und verschiedener Medien.
- 3.2
Genaue Kenntnis von selbstgewählten Teilgebieten unter Berücksichtigung der Literatur des 20. Jahrhunderts sowie unter Einbeziehung der jeweiligen kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhänge und verschiedener Medien.
- 3.3
Vertrautheit mit Theorien, Methoden und Problemen der Literaturwissenschaft.
- 3.4
Fähigkeit, Texte verschiedener Gattungen und Epochen zu analysieren.
- 4
Landeskunde
Kenntnis des modernen Frankreich (geographische, historische, politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Bedingungen) und Überblick über die Frankophonie.
- 5
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnis grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Haupt- und Nebengebiet
Von den beiden Gebieten "Sprachwissenschaft" und "Literaturwissenschaft" kann eines als Hauptgebiet, das andere als Nebengebiet gewählt werden.
- 2
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Französisch erstes Fach ist).
- 3
Schriftliche Prüfung
Zwei Klausuren, von denen jede aus mehreren Teilen bestehen kann.
Gesamtarbeitszeit: acht Stunden.
- 3.1
Ein Fachaufsatz über ein Thema der Sprachwissenschaft oder der Literaturwissenschaft. Unerlässlich ist die Analyse und Kommentierung in französischer Sprache von einem französischen Text. Aus jedem Gebiet werden drei Themen zur Wahl gestellt.
- 3.2
Eine sprachpraktische Klausur.
- 4
Mündliche Prüfung
- 4.1
Die Prüfung erstreckt sich auf die Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 4.
- 4.2
Es können Studienschwerpunkte angegeben werden. Bei Wahl eines Hauptgebietes soll sich dies zum Nebengebiet wie 2:1 verhalten.
- 4.3
Der überwiegende Teil der Prüfung erfolgt in der Fremdsprache.
- 5
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik
Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8.