5. Englisch
Vorbemerkung:
Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Lateinkenntnisse oder Kenntnisse in einer anderen Fremdsprache sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden.
- 2
Auslandsaufenthalt
In der Regel ist ein dreimonatiger Aufenthalt in dem betreffenden Sprachraum nachzuweisen.
- 3
Grundstudium
- 3.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Nachweise über vier Proseminare, wobei Literaturwissenschaft (britische und amerikanische Literatur) und Sprachwissenschaft (Gegenwartssprache und Sprachgeschichte) abgedeckt sein müssen.
- 3.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:
- 3.2.1
Einführung in das Fachstudium.
- 3.2.2
Nachweis in:
-Phonetik,
- -
deutsch-englische Übersetzung unter besonderer Berücksichtigung der Grammatik,
- -
Essay.
- 3.2.3
Zwei Übungen in Culture Studies, wobei die Kulturräume Großbritanniens und der USA abgedeckt sein müssen.
- 3.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.
- 4
Zeugnis der Zwischenprüfung
- 5
Hauptstudium
- 5.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
- 5.1.1
Zwei Seminare.
Eine Seminararbeit muss sprachwissenschaftlich, die andere literaturwissenschaftlich sein.
5.1.2Ein Oberseminar oder ein Kolloquium.
- 5.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:
- 5.2.1
Nachweis in:
-deutsch-englische Übersetzung unter besonderer Berücksichtigung der Grammatik,
- -
Essay (Themen aus der Literaturwissenschaft oder aus der Sprachwissenschaft oder aus Culture Studies).
- 5.2.2
Eine Übung in Culture Studies.
- 5.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.
- 6
Grund- oder Hauptstudium
Ein qualifizierter Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Sprachbeherrschung
- 1.1
Sicherheit im schriftlichen und mündlichen Gebrauch der englischen Sprache.
- 1.2
Beherrschung eines ausgedehnten Wortschatzes und differenzierter syntaktischer Muster.
- 1.3
Eine auf der Grundlage der "Received Pronunciation" oder des sog. "General American" in Lautbildung und Intonation richtige und zu fester Gewohnheit gebrachte Aussprache. Nicht zulässig sind schwerwiegende muttersprachliche Interferenzen.
- 1.4
Fähigkeit, auch schwierige Texte ohne Hilfsmittel zu verstehen.
- 1.5
Unzureichende Sprachbeherrschung kann durch andere Prüfungsleistungen nicht ausgeglichen werden.
- 2
Sprachwissenschaft
- 2.1
Kenntnis neuerer sprachwissenschaftlicher Theorien und Methoden sowie Beherrschung ihrer Anwendung im Bereich selbstgewählter Gebiete des gegenwärtigen britischen oder amerikanischen Englisch.
- 2.2
Kenntnis der wichtigsten Unterschiede zwischen nationalen Standardvarietäten der englischen Sprache unter besonderer Berücksichtigung des britischen und amerikanischen Englisch.
- 2.3
Kenntnis wichtiger Veränderungen der englischen Sprache im Laufe ihrer Geschichte mit dem Schwerpunkt im Bereich einer selbstgewählten Epoche (Alt-, Mittel- oder Frühneuenglisch).
- 2.4
Fähigkeit, einen alt- oder mittel- oder frühneuenglischen Text zu analysieren.
- 3
Literaturwissenschaft
- 3.1
Kenntnis wichtiger Entwicklungen und Perioden der Literatur Großbritanniens und Irlands, der USA und anderer anglophoner Länder aufgrund der Lektüre ausgewählter Texte in der Originalsprache unter Einbeziehung wichtiger kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge und verschiedener Medien.
- 3.2
Genaue Kenntnis von selbstgewählten Teilgebieten unter Berücksichtigung der Literatur des 20. Jahrhunderts sowie unter Einbeziehung der jeweiligen kulturellen, sozialen und politischen Zusammenhänge und verschiedener Medien.
- 3.3
Vertrautheit mit den Theorien, Methoden und Problemen der Literaturwissenschaft.
- 3.4
Fähigkeit zur literaturwissenschaftlichen Interpretation von Texten verschiedener Gattungen und Perioden.
- 4
Culture Studies
Kenntnis über historische, geographische, kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Verhältnisse Großbritanniens, Irlands, der USA und anderer anglophoner Länder.
- 5
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnis grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Haupt- und Nebengebiet
Von den beiden Gebieten "Literaturwissenschaft" und "Sprachwissenschaft" ist eines als Hauptgebiet, das andere als Nebengebiet zu wählen.
In der schriftlichen und in der mündlichen Prüfung ist der Nachweis der Sprachbeherrschung zu erbringen.
- 2
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Englisch erstes Fach ist).
Das Thema ist aus dem Hauptgebiet zu wählen.
- 3
Schriftliche Prüfung
Zwei Klausuren, von denen jede aus mehreren Teilen bestehen kann. Unerlässlich ist eine Textanalyse in einer der beiden Klausuren.
Gesamtarbeitszeit: acht Stunden.
- 3.1
Eine Klausur in englischer Sprache über ein Thema aus der Sprachwissenschaft oder der Literaturwissenschaft (Fachaufsatz). Es werden mindestens drei Themen zur Wahl gestellt.
- 3.2
Eine Klausur in englischer Sprache, die sprachpraktisch orientiert ist. Es können mehrere Themen zur Wahl gestellt werden.
- 4
Mündliche Prüfung
- 4.1
Gegenstand der mündlichen Prüfung sind die in Abschnitt II Nr. 1 bis 4 angegebenen Bereiche.
- 4.2
Für das Haupt- und Nebengebiet können Studienschwerpunkte angegeben werden.
Die Prüfungszeit des Hauptgebietes soll sich zu der des Nebengebietes wie 2:1 verhalten.
- 4.3
Der überwiegende Teil der Prüfung erfolgt in der Fremdsprache.
- 5
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik
Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8.