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Inhalt
Aktuelle Gesamtausgabe
juris-Abkürzung:GymLehr1StPrV RP
Fassung vom:07.05.1982
Gültig ab:01.10.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Rheinland-Pfalz
Gliederungs-Nr:223-41-14
Landesverordnung
über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien
Vom 7. Mai 1982*
4. Deutsch

Vorbemerkung:

Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.

I

Zulassungsvoraussetzungen

1

Das Studium umfasst die Gebiete "Deutsche Sprache" und "Deutsche Literatur", von denen eines als Haupt- und eines als Nebengebiet zu wählen ist.

2

Sprachkenntnisse

Kenntnisse in zwei Fremdsprachen sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden.

3

Grundstudium

3.1

Qualifizierte Leistungsnachweise:

Je ein Nachweis über folgende Lehrveranstaltungen:

3.1.1

Einführung in die deskriptive Sprachwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Neuhochdeutschen.

3.1.2

Einführung in die historische Sprachwissenschaft.

3.1.3

Einführung in die deutsche Literatur des Mittelalters.

3.1.4

Einführung in die Literaturwissenschaft an Beispielen neuerer deutscher Literatur.

3.1.5

Thematisch gebundenes Proseminar zur neueren deutschen Literatur.

3.2

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.

4

Zeugnis der Zwischenprüfung

5

Hauptstudium

5.1

Qualifizierte Leistungsnachweise:

Zwei Seminare im Hauptgebiet und ein Seminar im Nebengebiet.

Wird "Deutsche Sprache" als Hauptgebiet gewählt, so muss sich eines der geforderten Seminare auf die historische und eines auf die deskriptive Sprachwissenschaft beziehen.

Wird "Deutsche Literatur" als Hauptgebiet gewählt, so muss sich mindestens eines der geforderten Seminare auf neuere Epochen der Literaturgeschichte beziehen.

5.2

Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.

6

Grund- oder Hauptstudium

6.1

Ein qualifizierter Leistungsnachweis in Fachdidaktik.

6.2

Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in Sprechkunde und Sprecherziehung.

II

Prüfungsanforderungen

1

Die Beherrschung der deutschen Standardsprache der Gegenwart wird vorausgesetzt.

2

Deutsche Sprache

2.1

Deutsche Sprache als Hauptgebiet

2.1.1

Kenntnis sprachwissenschaftlicher Theorien und Methoden. Einblicke in deren Geschichte.

2.1.2

Eingehende Kenntnis der Struktur und Funktion der deutschen Sprache, insbesondere Fähigkeit, die deutsche Standardsprache der Gegenwart zu analysieren, zu beschreiben und zu erklären.

2.1.3

Kenntnis des Mittelhochdeutschen und älterer Sprachstufen sowie der Geschichte des Neuhochdeutschen.

2.2

Deutsche Sprache als Nebengebiet

2.2.1

Kenntnis sprachwissenschaftlicher Theorien und Methoden.

2.2.2

Kenntnis der Struktur und Funktion der deutschen Sprache, insbesondere Fähigkeit, die deutsche Standardsprache der Gegenwart zu analysieren, zu beschreiben und zu erklären.

2.2.3

Kenntnis des Mittelhochdeutschen und Überblick über die Geschichte der deutschen Sprache.

3

Deutsche Literatur

3.1

Deutsche Literatur als Hauptgebiet

3.1.1

Fähigkeit zu Verständnis und Analyse althochdeutscher oder mittelhochdeutscher und neuhochdeutscher Texte.

3.1.2

Umfassende Kenntnis der deutschen Literaturgeschichte aufgrund eingehender exemplarischer Lektüre von Texten und wissenschaftlicher Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge und verschiedener Medien.

3.1.3

Kenntnis literaturwissenschaftlicher Probleme, Theorien und Methoden sowie Einblick in deren Geschichte.

3.1.4

Vertiefte Kenntnis einzelner Epochen, Gattungen, Autoren und Problembereiche, insbesondere der Literatur der Gegenwart, aufgrund intensiver Lektüre von Texten und selbständiger Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge und verschiedener Medien.

3.2

Deutsche Literatur als Nebengebiet

3.2.1

Fähigkeit zu Verständnis und Analyse althochdeutscher oder mittelhochdeutscher und neuhochdeutscher Texte.

3.2.2

Kenntnis der deutschen Literaturgeschichte aufgrund exemplarischer Lektüre von Texten und wissenschaftlicher Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge und verschiedener Medien.

3.2.3

Kenntnis literaturwissenschaftlicher Probleme, Theorien und Methoden.

3.2.4

Vertiefte Kenntnis einzelner Epochen, Gattungen, Autoren und Problembereiche, insbesondere der Literatur der Gegenwart, aufgrund intensiver Lektüre von Texten und selbständiger Auseinandersetzung mit wissenschaftlicher Literatur unter Einbeziehung kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge und verschiedener Medien.

4

Fachdidaktik

Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.

III

Durchführung der Prüfung

1

Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Deutsch erstes Fach ist).

Das Thema ist aus dem Hauptgebiet zu wählen.

2

Schriftliche Prüfung

Je eine fünfstündige Klausur im Hauptgebiet und im Nebengebiet, für die jeweils mehrere Themen/Aufgaben zur Wahl gestellt werden. Eine Textanalyse muss Bestandteil mindestens einer Klausur sein.

3

Mündliche Prüfung

Prüfungsleistungen im Haupt- und Nebengebiet.

Die Prüfungszeit des Hauptgebietes soll sich zu der des Nebengebietes wie 2:1 verhalten.

4

Prüfungsleistungen in Fachdidaktik

Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8.