3. Chemie
Vorbemerkung:
Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Grundstudium
- 1.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über:
- 1.1.1
Ein Praktikum mit Seminar in anorganischer und analytischer Chemie I.
1.1.2Ein Praktikum mit Seminar in anorganischer und analytischer Chemie II.
- 1.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:
- 1.2.1
Eine Übung in allgemeiner und anorganischer Chemie.
- 1.2.2
Eine Übung in organischer Chemie.
- 1.2.3
Eine Übung in physikalischer Chemie.
- 1.2.4
Eine Übung in Mathematik, wenn Mathematik oder Physik nicht anderes Fach ist.
- 1.2.5
Eine Übung/ein Praktikum in Physik, wenn Physik nicht anderes Fach ist.
- 1.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.
- 2
Zeugnis der Zwischenprüfung
- 3
Hauptstudium
- 3.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über:
- 3.1.1
Ein Praktikum mit Seminar in organischer Chemie.
3.1.2Ein Praktikum mit Seminar in physikalischer Chemie.
3.1.3Ein Schulversuchspraktikum mit Seminar in anorganischer, organischer und physikalischer Chemie.
- 3.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme:
Je eine Lehrveranstaltung über Fachkunde im Strahlenschutz, soweit der Nachweis nicht im anderen Fach erbracht wird, und über Toxikologie.
- 3.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.
- 4
Grund- oder Hauptstudium
- 4.1
Ein qualifizierter Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
- 4.2
Nachweis der Teilnahme an einer Exkursion in einen chemischen Betrieb im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Vertiefte Kenntnisse in der anorganischen, organischen und physikalischen Chemie.
- 2
Kenntnisse über die Anwendung der Chemie in der Technik und über einige grundlegende chemisch-technische Verfahren, ihre historische Entwicklung sowie Einblick in die ökologischen Probleme der technisierten Welt.
- 3
Verständnis einfacher chemischer Vorgänge in der Natur.
- 4
Überblick über die historische Entwicklung einiger Grundvorstellungen der Chemie.
- 5
Fachdidaktik
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne. Kenntnis über Sicherheitsvorschriften, Gefahrstoffe und Unfallverhütung.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Chemie erstes Fach ist).
- 2
Schriftliche Prüfung
Zwei Klausuren
Sie umfassen Verständnisfragen aus zwei der drei Grundfächer der Chemie (anorganische, organische und physikalische Chemie), die vom Kandidaten gewählt werden.
Gesamtarbeitszeit: acht Stunden.
- 3
Mündliche Prüfung
Die Prüfung erstreckt sich auf zwei der drei Grundfächer der Chemie (anorganische, organische und physikalische Chemie), wobei das nach Nummer 2 nicht gewählte Grundfach enthalten sein muss.
- 4
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik
Mündliche Prüfung oder eine Studienleistung nach § 17 Abs. 8.