19. Evangelische Religionslehre
Vorbemerkung:
Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Sprachkenntnisse
Latein- und Griechischkenntnisse sollen bis zum Abschluss der Zwischenprüfung nachgewiesen werden.
Abweichend von § 6 Abs. 5 können Griechischkenntnisse durch eine Prüfung im Fachbereich nachgewiesen werden.
- 2
Grundstudium
- 2.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über folgende Lehrveranstaltungen:
2.1.1Ein Proseminar Neues Testament.
2.1.2Ein Proseminar Kirchengeschichte.
- 2.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an Übungen:
Je eine Übung in:
- 2.2.1
Altes Testament.
- 2.2.2
Religionswissenschaft.
- 2.2.3
Religionspädagogik.
- 2.3
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.
- 3
Zeugnis der Zwischenprüfung
- 4
Hauptstudium
- 4.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über folgende Lehrveranstaltungen:
- 4.1.1
Neues Testament.
- 4.1.2
Kirchengeschichte.
- 4.1.3
Systematische Theologie.
- 4.2
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.
- 5
Grund- oder Hauptstudium
Ein qualifizierter Leistungsnachweis in Fachdidaktik.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Altes Testament und Neues Testament
- 1.1
Überblick über den Inhalt der alt- und neutestamentlichen Schriften.
- 1.2
Vertiefte Kenntnisse einzelner biblischer Schriften oder Themen der biblischen Theologie.
- 2
Kirchengeschichte
- 2.1
Verständnis der Tradition und Rezeption als Grundfragen der Entwicklung des Christentums.
- 2.2
Vertiefte Kenntnisse einzelner Epochen oder thematischer Längsschnitte durch die Kirchengeschichte.
- 3
Systematische Theologie
- 3.1
Kenntnis der dogmatischen, ethischen und philosophischen Grundlagen.
- 3.2
Verständnis der Auseinandersetzung christlicher Theologie mit den Fragen der heutigen Welt und Gesellschaft.
- 3.3
Vertiefte Kenntnis eines systematischen Themas (dogmatisch oder ethisch) oder eines systematischen Entwurfs eines bedeutenden Theologen.
- 4
Religionswissenschaft
- 4.1
Verständnis von Fragestellungen und Methoden der Religionswissenschaft (Religionsphänomenologie, Religionssoziologie, Religionspsychologie).
- 4.2
Kenntnisse aus dem Bereich der allgemeinen Religionsgeschichte und der nicht christlichen Weltreligionen, insbesondere der Religion des Judentums und des Islam. Verständnis der Grundfragen des interreligiösen Dialogs.
- 5
Religionspädagogik/Fachdidaktik
- 5.1
Problematik religionspädagogischer Theorie und Praxis.
- 5.2
Normen und Ziele religiöser Erziehung.
- 5.3
Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit (nur wenn Evangelische Religionslehre erstes Fach ist).
- 2
Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausur in einer der in Abschnitt II Nr. 1 bis 4 genannten Disziplinen, wobei die Wahl frei ist. Es werden zwei Aufgaben zur Wahl gestellt.
Die Disziplin der Klausur darf nicht mit der Disziplin der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit übereinstimmen.
- 3
Mündliche Prüfung
- 3.1
Die Prüfung erstreckt sich auf die in Abschnitt II genannten Disziplinen. Verbindlich sind Neues Testament, systematische Theologie und Religionspädagogik/Fachdidaktik sowie eine weitere Disziplin nach Wahl.
- 3.2
Fachdidaktik ist in Religionspädagogik integriert, wird innerhalb dieser Disziplin geprüft und nicht durch eine gesonderte Note ausgewiesen.