14. Musik
Vorbemerkung:
Unter dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung wird im Folgenden eine Bescheinigung verstanden, die erteilt wird aufgrund von Leistungen mit Zeitaufwand im Rahmen regelmäßiger Vor- und Nachbereitung sowie aktiver Mitarbeit in der Übung; dazu kann auch das Anfertigen kleinerer Arbeiten wie Kurzreferate, Protokolle oder Tests gehören.
- I
Zulassungsvoraussetzungen
- 1
Grundstudium
- 1.1
Künstlerische Studiengebiete
Ausbildung in:
- 1.1.1
Erstes Instrument (Haupt- oder Nebenfach).
- 1.1.2
Zweites Instrument (Nebenfach).
(Das erste oder das zweite Instrument muss Klavier sein.)
- 1.1.3
Sologesang/Sprecherziehung (Haupt- oder Nebenfach).
- 1.1.4
Ensembleleitung.
- 1.1.5
Ensemblemusizieren.
- 1.1.6
Hörschulung.
- 1.1.7
Musiktheorie/Tonsatz.
- 1.1.8
Schulpraktisches Klavierspiel.
- 1.2
Musikwissenschaft
- 1.2.1
Qualifizierte Leistungsnachweise:
Je ein Nachweis über:
-Ein Proseminar aus dem Bereich der historischen Musikwissenschaft.
- -
Ein Proseminar aus dem Bereich der systematischen Musikwissenschaft.
- -
Ein Proseminar aus dem Bereich Jazz oder Popularmusik.
- 1.2.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung:
Einführung in die Musikwissenschaft.
- 1.3
Fachdidaktik
- 1.3.1
Ein qualifizierter Leistungsnachweis über ein Proseminar.
- 1.3.2
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an zwei Übungen.
- 1.4
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, wobei Überblicksveranstaltungen zu berücksichtigen sind.
- 2
Zeugnis der Zwischenprüfung
- 3
Hauptstudium
-
- 3.1
Künstlerische Studiengebiete
Ausbildung in:
- 3.1.1
Erstes Instrument (Haupt- oder Nebenfach).
- 3.1.2
Zweites Instrument (Nebenfach).
(Das erste oder das zweite Instrument muss Klavier sein.)
- 3.1.3
Sologesang/Sprecherziehung (Haupt- oder Nebenfach).
- 3.1.4
Chorische Stimmbildung.
- 3.1.5
Ensembleleitung.
- 3.1.6
Schulpraktisches Klavierspiel.
- 3.1.7
Hörschulung.
- 3.1.8
Musiktheorie/Tonsatz.
- 3.2
Musikwissenschaft
- 3.2.1
Ein qualifizierter Leistungsnachweis über ein Seminar.
- 3.2.2
Nachweis der Teilnahme an einem Seminar für Examenssemester.
- 3.3
Fachdidaktik
Ein qualifizierter Leistungsnachweis über ein Seminar.
- 3.4
Teilnahme an weiteren Lehrveranstaltungen nach Maßgabe der Studienordnung, die auch interdisziplinäre Veranstaltungen und eine Projektstudie vorsehen soll.
- 4
Grund- oder Hauptstudium
- 4.1
Künstlerische Studiengebiete:
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Übung in Rhythmik/Tanz/Bewegung.
- 4.2
Fachdidaktik
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an drei unterrichtspraktischen Übungen, davon mindestens eine im Grundstudium.
- 5
Zeugnis der Vorprüfung
Mindestens zwei, maximal vier der folgenden künstlerisch-praktischen Prüfungsleistungen werden wahlweise innerhalb der Vorprüfung erbracht:
- 5.1
Chorische Stimmbildung.
- 5.2
Ensembleleitung mündlich.
- 5.3
Instrumentales Nebenfach.
- 5.4
Gesang als Nebenfach.
- 5.5
Hörschulung schriftlich.
- 5.6
Hörschulung mündlich.
- 5.7
Tonsatz.
- 5.8
Schulpraktisches Klavierspiel.
- II
Prüfungsanforderungen
- 1
Künstlerisch-praktische Anforderungen
- 1.1
Fähigkeit, Instrumental- und Vokalwerke aus verschiedenen Epochen einschließlich des 20. Jahrhunderts zu interpretieren.
- 1.2
Fähigkeit, für die Schule geeignete Werke für vokale und instrumentale Ensembles einzuüben.
Kenntnis der Zielsetzung schulischer Ensemblearbeit, Einsicht in Organisationsmöglichkeiten und Probleme, Literaturkenntnis.
- 1.3
Beherrschung der Stimme beim Sprechen und Singen, Kenntnis der Probleme der Stimmbildung und Stimmphysiologie.
- 1.4
Kenntnis und Fähigkeiten im schulpraktischen Klavierspiel:
-
- 1.4.1
Vorbereitetes und unvorbereitetes Partiturspiel.
- 1.4.2
Vorbereitete und unvorbereitete improvisierte Liedbegleitung.
- 1.4.3
Improvisation einer kleinen Instrumentalform aus dem "E-Musik-Bereich" und der Popularmusik oder Jazz.
- 1.5
Höranalysen von Musikbeispielen aus verschiedenen Epochen mit adäquaten Beschreibungsmitteln (schriftlich); Erkennen, Benennen und Nachspielen von Ton- und Akkordfolgen, Erkennen formaler Abläufe, Vom-Blatt-Singen.
- 1.6
Kenntnisse und Fähigkeiten in Musiktheorie/Tonsatz.
- 2
Anforderungen in Musikwissenschaft
- 2.1
Überblick über verschiedene Teilgebiete der Musikwissenschaft (Musikgeschichte, Musikästhetik, Musikpsychologie, Musiksoziologie, naturwissenschaftliche Grundlagen, Musikethnologie, Jazzgeschichte, Popularmusik).
- 2.2
Fähigkeit zur Bestimmung musikalischer Stile aus verschiedenen Epochen, insbesondere aus dem 20. Jahrhundert.
- 2.3
Vertiefte Kenntnisse eines Sachgebietes aus Nummer 2.1, einer musikalischen Gattung oder einer Epoche auf der Grundlage des Studiums von Quellen und wissenschaftlicher Literatur; im Zusammenhang damit Kenntnis wichtiger Hilfsmittel und Methoden der Musikwissenschaft.
- 3
Fachdidaktik
- 3.1
Kenntnis von Zielen und Aufgaben des Faches Musik.
- 3.2
Einblick in die Ergebnisse der Lehrplanentwicklung im Fach Musik unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.
- 3.3
Einblick in Fragen der Didaktik und Methodik des Musikunterrichts.
- 3.4
Kenntnis methodisch-didaktischer Kriterien zur Unterrichtsplanung und - analyse sowie Einblick in die einschlägigen Unterrichtswerke, Musikbücher und Medien des Musikunterrichts.
- 3.5
Vertiefte Kenntnisse in Teilbereichen aus zwei der in den Nummern 3.3 und 3.4 genannten Gebiete nach Wahl des Kandidaten.
- III
Durchführung der Prüfung
- 1
Wissenschaftliche Prüfungsarbeit
Das Thema der Arbeit ist aus der Musikwissenschaft oder der Musikdidaktik zu wählen.
- 2
Künstlerisch-praktische Prüfung
- 2.1
Nach Wahl:
Erstes Instrument oder Sologesang als Hauptfach (etwa 30 Minuten).
- 2.2
Nach Wahl:
Sologesang oder erstes Instrument und zweites Instrument als Nebenfach (je etwa 15 Minuten).
Das als Hauptfach gewählte künstlerische Studiengebiet darf nicht als Nebenfach gewählt werden.
- 2.3
Ensembleleitung (instrumental und vokal je etwa 30 Minuten) sowie eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten.
- 2.4
Hörschulung (schriftlich etwa eine Stunde; mündlich etwa 15 Minuten).
- 2.5
Chorische Stimmbildung (etwa 20 Minuten).
- 2.6
Schulpraktisches Klavierspiel (etwa 20 Minuten).
- 3
Schriftliche Prüfung
Eine fünfstündige Klausur in Tonsatz.
- 4
Mündliche Prüfung
Musikwissenschaft und Fachdidaktik.
Abweichend von § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. b und c beträgt die Prüfungszeit in Musikwissenschaft und Fachdidaktik jeweils 30 Minuten.
- 4.1
Musikwissenschaft
Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung sollen sich nicht mit dem Gegenstand der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit überschneiden.
- 4.2
Prüfungsleistungen in Fachdidaktik.